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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/04/pm_050.php 20.04.2017 13:23:32 Uhr 20.04.2024 06:23:58 Uhr

Mit Ausweis im Fahrzeug Bewohnerparken in Johannstadt-Nord

Das Straßen- und Tiefbauamt macht darauf aufmerksam, dass ab 1. Juni das Bewohnerparkgebiet Nr. 15 neu eingerichtet wird und bereits jetzt die Ausweise dafür beantragt werden sollten. Das Areal gilt für die Johannstadt-Nord und umfasst folgende Straßenzüge und Hausnummern: Käthe-Kollwitz-Ufer 4, Elsasser Straße, Florian-Geyer-Straße, Elisenstraße, Bundschuhstraße, Bönischplatz, Hopfgartenstraße, Pfotenhauerstraße zwischen Elisenstraße und Arnoldstraße, Gerokstraße 27, Pfeifferhannsstraße, Blumenstraße 61, 63 und 65, Arnoldstraße 27, 29 und 31 sowie Thomas-Müntzer-Platz 2 bis 5. Innerhalb von maximal vier Wochen, so die Zusage der Straßenverkehrsbehörde, werden die Bewohnerpark-Ausweise bereitgestellt.
Hintergrund ist, dass zeitgleich auf den genannten Straßen gebührenpflichtiges Parken mit Parkscheinautomaten eingeführt wird. Das hatte der Stadtrat zuvor beschlossen. Die gebührenpflichtige Parkzeit ist auf Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr festgelegt. Die Parkgebühr beträgt je 30 Minuten 0,25 Euro. Der Tagestarif kostet 3 Euro. Mit dem Bewohnerparkausweis Nr. 15 im Fahrzeug ist das Parken gebührenfrei. Außerdem dürfen die Inhaber des Bewohnerparkausweises an Straßenabschnitten parken, an denen für andere von Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr das Parken verboten ist.

Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese ist von der Gültigkeitsdauer abhängig und beträgt für ein halbes Jahr 20 Euro, für ein Jahr 30 Euro und für zwei Jahre 50 Euro. Die gewünschte Dauer ist bei Beantragung unbedingt mit anzugeben. Dem Inhaber eines Bewohnerparkausweises kann kein fester Stellplatz zugeordnet oder garantiert werden. Der Bewohnerparkausweis berechtigt lediglich zum Parken auf den für Bewohner ausgewiesenen Stellflächen und befreit von der allgemeinen Parkgebührenpflicht. Andere Parkraumnutzer als die Bewohner – also im Gebiet tätige Gewerbetreibende, Freiberufler, Besucher oder sonstige Anlieger – haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.

Wer ist berechtigt?

Die Regelung gilt nur für Bewohner der genannten Wohnhäuser, welche über keinen Tiefgaragenplatz oder privaten Stellplatz im Bewohnerparkbereich Nr. 15 verfügen. Allerdings kann auch für ein Zweitfahrzeug ein Antrag zur Ausstellung eines Bewohnerparkausweises gestellt werden. Antragsberechtigt ist jeder Bewohner, der seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz auf den genannten Straßen bzw. Hausnummern meldebehördlich nachweisen kann. Er muss über einen Führerschein mindestens der Fahrerlaubnisklasse für Pkw verfügen und Halter eines Fahrzeugs (Pkw oder gleichgestelltes Kfz bis maximal 3,5 t zulässige Gesamtmasse) sein. Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Fahrzeughalter, so ist vom Halter die schriftliche Bestätigung der dauerhaften privaten Nutzung des Fahrzeuges erforderlich. Bei nicht persönlicher Antragstellung ist zusätzlich eine Vollmacht des Antragstellers nötig.

Wohin mit dem Antrag?

Um Wartezeiten in der städtischen Straßenverkehrsbehörde zu vermeiden, wird empfohlen, die Antragstellung per E-Mail oder per Post zu erledigen. Die Antragsunterlagen sind als Dateianhang (pdf, jpg, gif) bei E-Mail oder als Kopie bei Briefsendung beizufügen. Der Bewohnerparkausweis wird dann innerhalb von maximal vier Wochen zugesandt.


E-Mail bewohnerparken@dresden.de


Postanschrift

Landeshauptstadt Dresden
Straßen und Tiefbauamt
Abt. Straßenverkehrsbehörde
PF 12 00 20
01001 Dresden

Bei persönlicher Vorsprache sind die Antragsunterlagen im Original mitzubringen. Die Prüfung und Ausstellung des Bewohnerparkausweises erfolgt direkt. Mit Wartezeit ist zu rechnen.


Besucheranschrift

Straßen- und Tiefbauamt
Abt. Straßenverkehrsbehörde
Lingnerallee 3, 01069 Dresden
Zugang über Südeingang
2. Etage, Zimmer 5232


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Telefon 0351-4884283 oder 0351-4884165


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