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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/03/pm_017.php 06.03.2017 14:04:11 Uhr 20.04.2024 13:22:49 Uhr

Bei Frühlingswetter geht es den Winterschäden an den Kragen

Der strenge Winter hat den Straßen und Gehwegen in der Landeshauptstadt Dresden sichtlich zugesetzt. Bis Ende Februar 2017 registrierte das Straßen- und Tiefbauamt an etwa 200 Straßenabschnitten zum Teil erhebliche Winterschäden. „Damit sind die Schäden, die durch wiederholte Frost-Tau-Wechsel entstehen, weit höher ausgefallen, als im Winter 2015/2016“, konstatiert der Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes Prof. Reinhard Koettnitz. Rund 60 Prozent der erfassten Straßen müssen flächenhaft geflickt werden oder erfordern einen abschnittsweisen Deckentausch. Auf 20 Prozent der Straßenabschnitte haben sich gefährliche Schlaglöcher gebildet, die zeitnah oder sofort provisorisch mit Kaltmischgut geschlossen werden mussten. Derzeit sind 57 Straßenabschnitte mit dem Verkehrszeichen „Straßenschäden“ ausgeschildert. Seit Montag, 20. Februar, sind die Asphaltmischanlagen wieder in Betrieb. Der Regiebetrieb Zentrale Technische Dienstleistungen ist mit allen verfügbaren Flickzügen im Einsatz um Straßenschäden zu beheben. Auch auf Gehbahnen werden seit Beginn des Tauwetters gehäuft Schäden sichtbar. Der Frost hob Plattenbeläge an und führte so zu Stolperstellen, die allerdings erst bei konstant frostfreier Witterung etappenweise abgearbeitet werden können.

Die endgültige Schadenssumme liegt noch nicht vor. Bei erneuten Wintereinbrüchen kann es zu erheblich mehr Schäden kommen. Gegenwärtig stehen für die Winterschadensbeseitigung eine Million Euro aus dem Förderprogramm für Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen des kommunalen Straßen- und Brückenbaus gemäß der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB)“ zur Verfügung. Die Stadtverwaltung rechnet damit, circa eine weitere Million Euro aus dem laufenden Haushalt für die Straßenunterhaltung speziell für die Winterschadensbeseitigung in Anspruch nehmen zu müssen.