Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/02/pm_056.php 20.02.2017 08:14:07 Uhr 23.04.2024 12:12:08 Uhr

Landesdirektion Sachsen hat den Doppelhaushalt 2017/2018 der Landeshauptstadt Dresden zum Vollzug freigegeben

Die Landesdirektion Sachsen hat heute mitgeteilt, dass der Vollzug des Doppelhaushaltes 2017/2018 der Landeshauptstadt Dresden freigegeben wurde.

Der Bescheid zur Haushaltssatzung 2017/2018 liegt der Landeshauptstadt Dresden allerdings bislang noch nicht vor.

Nach Eingang des Bescheides wird das weitere Prozedere der Ausfertigung der Satzung durch den Oberbürgermeister, der öffentlichen Bekanntmachung sowie der Niederlegung der Satzung zur Einsichtnahme für jedermann (für die Dauer von mind. einer Woche) veranlasst.

Erst mit Ablauf der Niederlegungsfrist ist die Bekanntmachung der Haushaltssatzung vollzogen und der Haushalt somit zur Bewirtschaftung frei gegeben. Bis zum Eintritt der Rechtskraft der Haushaltssatzung gilt nach wie vor der Grundsatz der vorläufigen Haushaltsführung.

Bürgermeister Dr. Peter Lames: „Ich freue mich, dass die Landesdirektion Sachsen den Doppelhaushalt 2017/2018 freigegeben hat. Dies ist die Voraussetzung, dass die Landeshauptstadt Dresden ihre geplanten umfangreichen Investitionen und Aufgaben in Angriff nehmen kann. Insbesondere die Investitionen im Bereich der Bildung stellen für Dresden als wachsende Stadt nach wie vor eine große Herausforderung dar“.