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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2016/12/pm_013.php 09.12.2016 08:54:38 Uhr 28.03.2024 19:34:21 Uhr

Neue Schilder markieren bewirtschaftete Parkzonen

Rund ums Rathaus am Dr.-Külz-Ring, zwischen St. Petersburger Straße und Schulgasse/An der Kreuzkirche, weisen künftig neue Schilder aufs kostenpflichtige Parken hin.

Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung ist es möglich, nicht mehr nur einzelne Straßenabschnitte, sondern ganze Bereiche  – so genannte Parkraumbewirtschaftungszonen – als kostenpflichtig oder Parkscheiben-pflichtig auszuweisen. Die neuen Verkehrszeichen stehen jeweils am Anfang und Ende der Zone und gelten für den gesamten Bereich dazwischen. Die Art der Parkbeschränkung wird durch Zusatzzeichen angezeigt.

Innerhalb der Zone gilt:

  1. Es darf nur mit Parkschein oder mit Parkscheibe geparkt werden, soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist.
  2. 2Durch Zusatzzeichen können Bewohner mit Parkausweis von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt sein.
  3. Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn der Parkschein, die Parkscheibe oder der Parkausweis gut lesbar im oder am geparkten Fahrzeug ausgelegt oder angebracht ist.


Die Neubeschilderung rund ums Rathaus ist für diese Woche geplant.

Um den Schilderwald zu lichten, plant das Straßen- und Tiefbauamt, künftig weitere Gebiete als Parkraumbewirtschaftungszonen auszuweisen.