Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2016/10/pm_090.php 01.11.2016 15:13:29 Uhr 16.04.2024 18:09:57 Uhr

Durchforstung im Kommunalwald der Landeshauptstadt Dresden

Waldgebiete sind während der Arbeiten gesperrt

In den Gemarkungen Hellerau/Radeburger Straße, Hellerberge/BAB Auffahrt Dresden-Nord, Oberwartha/Rücklage Dorotheenstraße, Rochwitz/an der Tännichtstraße, Trachau/Flächennaturdenkmal Neuländer Straße und Wilschdorf/Am Oberen Waldteich führen Dienstleistungsunternehmen bis Ende des Jahres Durchforstungsarbeiten durch. Grundlage dafür ist die durch den Stadtrat bestätigte Forsteinrichtungsplanung. Ziel der Durchforstungen ist, die ökologische Stabilität der Bestände zu wahren und die Entwicklung der Baumkronen zu fördern. Das wird durch die Entnahme von zu dicht stehenden Bäumen erreicht.

Der Waldbestand in der Gemarkung Trachau an der Neuländer Straße steht unter besonderem Schutz. Er ist als Flächennaturdenkmal ausgewiesen. Den Umgang damit regelt die Verordnung der Landeshauptstadt Dresden über das Flächennaturdenkmal „Waldbestand Neuländer Straße“. Unter Berücksichtigung des Schutzzieles ist eine ordnungsgemäße forstliche Nutzung zulässig. Deswegen fanden mehrere Beratungen und Vor-Ort-Begehungen mit der Unteren Naturschutzbehörde statt.

Durch Forstarbeiten soll die Verkehrssicherheit zur benachbarten Bebauung hergestellt werden. Des Weiteren ist die Entnahme der invasiv wachsenden, spätblühenden Traubenkirsche vorgesehen. Durch die Fällung benachbarter Bäume können gut veranlagte Eichen mehr Licht im Kronenraum erhalten. einige gefällte Bäume sollen vor Ort im Bestand liegen bleiben und wieder durch Zersetzung in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
Die Bergung der zur Verwertung vorgesehenen Bäume ist sehr problematisch. Da das 3,2 Hektar große Gebiet nicht erschlossen ist, müssen unbefestigte Wege angelegt werden, welche mit besonders bodenschonender Technik befahren werden.

Über den gesamten Zeitraum der Durchforstungsarbeiten ist das Betreten der Waldflächen verboten. Diese Waldsperrung dient der Sicherheit der Waldbesucher. Zuwiderhandlungen werden gemäß Sächsischem Waldgesetz mit einem Ordnungsgeld geahndet.