Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2016/05/pm_069.php 24.05.2016 14:59:06 Uhr 29.03.2024 08:12:14 Uhr

Asyl in Dresden - Aktuelle Informationen

Das Grundrecht auf Asyl ist ein zentrales Merkmal unseres demokratischen Rechtsstaates. Alle deutschen Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, für eine menschenwürdige Unterkunft der Flüchtlinge Sorge zu tragen. Auch die Landeshauptstadt Dresden steht in der Verantwortung, einen Beitrag für die Unterbringung und Betreuung dieser Menschen zu leisten.

Ankünfte in dieser Woche:

In der 21. Kalenderwoche weist die Landesdirektion Sachsen keine Personen an die Landeshauptstadt Dresden zu. In der vergangenen, der 20. Kalenderwoche hat die Landeshauptstadt Dresden noch 38 Personen aufgenommen.

Entwicklung seit Anfang 2016:

Seit 1. Januar 2016 bis einschließlich der 21. Kalenderwoche hat die Landesdirektion Sachsen insgesamt 1 218 Personen an die Stadt Dresden zur Unterbringung zugewiesen. Sie stammen schwerpunktmäßig aus Syrien (464 Personen), Afghanistan (288 Personen) und dem Irak (115 Personen).

Tag der offenen Tür im Übergangswohnheim Gustav-Hartmann-Straße:

Am Donnerstag, 26. Mai, von 16 bis 19 Uhr, findet im neuen Übergangswohnheim für Asylsuchende, Gustav-Hartmann-Straße 4, ein Tag der offenen Tür statt. Die Beigeordnete für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Wohnen, Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, begrüßt die Besucherinnen und Besucher. Interessierte können sich die Einrichtung ansehen sowie Fragen an die anwesenden Vertreter von Stadtverwaltung, Betreiber und des Netzwerkes „Laubegast ist bunt“ stellen.

Unterricht in Deutsch als Zweitsprache:

Oberbürgermeister Dirk Hilbert besuchte am Montag, 23. Mai 2016 eine DAZ-Klasse (Deutsch als Zweitsprache) im Beruflichen Schulzentrum Gesundheit und Sozialwesen (BSZ). In der Klasse lernen aktuell 22 Schülerinnen und Schüler die deutsche Sprache, um sich auf Praktika oder eine Berufsausbildung vorzubereiten. Insgesamt gibt es zwei DAZ-Klassen am BSZ mit insgesamt 44 Plätzen. Die Schüler sind im Alter von 16 bis 25 Jahren. Hilbert zeigte sich beeindruckt von der Motivation der Jugendlichen. Er ist regelmäßig zu Gast in Schulen und Berufsschulen, um sich vor Ort über die Bedingungen und Probleme zu informieren. "Besonders wichtig ist mir, die Prozesse zu optimieren, damit wir jeden mitnehmen können. Gern schlage ich hier die Brücke zur Wirtschaft, um Praktika und Ausbildung zu ermöglichen, für die Zukunft der jungen Menschen und unserer Wirtschaft", so Hilbert.

Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer:

Ehrenamtliche Flüchtlingshelfer, die nicht in Vereinen, Kirchengemeinden oder Wohlfahrtsverbänden eingebunden sind, können eine Aufwandsentschädigung beim Sozialamt beantragen. Die Anträge müssen bis zum 31. Mai 2016 online unter www.dresden.de/fluechtlingshilfe eingereicht werden.

Rund 10 000 Dresdnerinnen und Dresdner engagieren sich ehrenamtlich für geflüchtete Menschen. Wer sich mindestens 20 Stunden pro Monat engagiert, kann dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten. Das Geld stellt der Freistaat Sachsen bereit. Für Flüchtlingshelfer, die sich Organisationen angeschlossen haben, müssen diese Institutionen den Förderantrag eigenständig beim Land Sachsen einreichen.

Wie können Bürger helfen?

Um direkte Spenden für Flüchtlinge zu ermöglichen, hat die Stadt ein Sonderspendenkonto eingerichtet. Auf Grundlage eines Beschlusses des Bundesministeriums der Finanzen wird für Spenden auf diese Sonderkonten der vereinfachte Zuwendungsnachweis anerkannt. Spender können ihre Spende so gegenüber der Steuerbehörde mit dem Einzahlungsbeleg der Bank nachweisen.

Das Sonderspendenkonto lautet:

Empfänger: Landeshauptstadt Dresden
IBAN: DE62 8505 0300 0225 7573 70
BIC: OSDDDE81XXX
Verwendungszweck: Spende für Flüchtlinge
oder
Spende für Flüchtlingskinder

Das Sozialamt beziehungsweise Jugendamt nutzen die eingegangenen Spenden für Wörterbücher, Kleidung, Rucksäcke und Spielsachen.