Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2016/05/pm_057.php 25.05.2016 15:43:49 Uhr 19.04.2024 02:52:50 Uhr

Haushaltssperre für 2016 mit sofortiger Wirkung aufgehoben

Der Finanzbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Hartmut Vorjohann, hat heute mit sofortiger Wirkung die am 16. Dezember 2015 für das laufende Haushaltsjahr 2016 verhängte Haushaltssperre aufgehoben.

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Dirk Hilbert, zeigte sich erfreut von der positiven Entwicklung: „Besonders freue ich mich über die positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer, weil dies natürlich immer auch ein Zeichen der wirtschaftlichen Stärke eines Standortes ist. Und die Aufhebung der Haushaltssperre gibt der Verwaltung der Stadt wieder mehr Handlungsspielraum in der täglichen Aufgabenerfüllung."

Die regionale Auswertung der turnusmäßigen Mai-Steuerschätzung hat ergeben, dass die Prognose zum städtischen Anteil an der Einkommenssteuer um 6 Millionen Euro auf 165 Millionen Euro angehoben werden kann. Hinzu kommt, dass die Finanzämter der Stadt in den vergangenen Wochen einigen der großen Steuerzahler (Steuerschuld von mehr als einer Millionen Euro pro Jahr) neue Steuermessbescheide zugesandt haben. Nach Auswertung der gegenwärtigen Zahlungseingänge und der von den Finanzämtern verschickten Steuermessbescheide für das laufende Jahr wurde die Prognose für die Gewerbesteuer um 20 Millionen Euro auf 235 Millionen Euro heraufgesetzt. (Zur Erläuterung: Die Steuererklärungen werden von den Steuerpflichtigen immer an die staatlichen Finanzämter gerichtet, die dann bei der Gewerbesteuer die Steuerpflicht zunächst feststellen müssen und zugleich die Höhe des Steuermessbetrages festlegen - auf den dann die Kommunen ihren Hebesatz anrechnen, z. B. für Dresden einen Hebesatz von 450 Prozent. Der Steuerpflichtige und die Kommunen werden von den staatlichen Finanzämtern parallel über den Steuermessbetrag informiert. Der eigentliche Steuerbescheid mit den Festlegungen der Steuerzahlungen und der Steuervorauszahlungen wird erst danach von der Kommune erlassen.)

Damit werden nun Mehreinnahmen prognostiziert, welche die bekannten Mehrkosten für den Eigenbetrieb Kindertagesstätten (rund 9,1 Millionen Euro), die Jugendhilfe (rund 8,8 Millionen Euro), den Anstieg in den allgemeinen Personalkosten sowie die noch offene Finanzierung des Bauprogrammes aus dem Maßnahmepaket II vom Dezember 2015 zur Flüchtlingsunterbringung in Höhe von 9,6 Millionen Euro nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse kompensieren könnten.

Wegen der relativ großen Abhängigkeit bei der Gewerbesteuer von einzelnen Großzahlern kommt es bei der Gewerbesteuer immer wieder zu größeren Ausschlägen, und zwar in die positive wie in die negative Richtung, was beides in der Vergangenheit mehrmals vorgekommen ist.