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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2016/04/pm_017.php 14.04.2016 15:32:55 Uhr 29.03.2024 09:30:56 Uhr

Stadt will Fördermittel für Schulen und Kitas nutzen

Landeshauptstadt Dresden legt Vorschläge zur Förderung von Investitionsmaßnahmen für das sächsische Förderprogramm „Brücken in die Zukunft“ dem Dresdner Stadtrat vor

In der Dienstberatung des Oberbürgermeisters beschlossen die Bürgermeister der Stadt Dresden gestern gemeinsam eine Vorlage für den Dresdner Stadtrat mit einer Liste von Maßnahmen, die durch das neue sächsische Förderprogramm „Brücken in die Zukunft“ finanziert werden sollen. Dieser Vorschlag kommt rechtzeitig vor der anstehenden Haushaltsdiskussion. Der Bund, der Freistaat Sachsen und die Sächsischen Kommunen haben für das Förderprogramm im Freistaat insgesamt Mittel in Höhe von 800 Millionen Euro bereitgestellt, deren Finanzierung auf Basis von drei Säulen erfolgt. So stehen Bundesmitteln in Höhe von 155,8 Millionen Euro sowie Mittel des Freistaates Sachsen in Höhe von 322 Millionen Euro und Mittel der Kommunen aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Freistaates Sachsen, ebenfalls in Höhe von 322 Millionen Euro, zur Verfügung. Daraus wurden zwei Teilbudgets gebildet. Einerseits das Budget „Bund“ und andererseits das Budget „Sachsen“. Auf die Landeshauptstadt Dresden entfällt im Budget „Bund“ ein Bewilligungskontingent in Höhe von 34.950.218 Euro für die Jahre 2016 bis 2018 und im Budget „Sachsen“ in Höhe von 104.171.125 Euro für die Jahre 2016 bis 2020 sowie weitere etwa 5,1 Millionen Euro als jährliche Investitionspauschale von 2017 bis 2020. Die Fördermittelquote liegt bei 75 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.

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Verbunden mit dem Förderprogramm ist allerdings eine Nebenabrede im Kommunalen Finanzausgleich (FAG) des Freistaates Sachsen, wonach in den Jahren 2017 bis 2020 Gelder vom kreisfreien in den kreisangehörigen Raum umverteilt werden sollen. Für Dresden bedeutet das einen Verlust von 84 Millionen Euro, was schon fast an das Förderbudget „Sachsen“ für die Landeshauptstadt Dresden heranreicht. Bedenkt man, dass zusätzlich zu der geplanten Umverteilung zu Lasten der kreisfreien Städte die nunmehr der Stadt Dresden zugeteilten 104,17 Millionen Euro aus dem Budget „Sachsen“ und die rund 20,4 Millionen Euro aus der Investitionspauschale tatsächlich zur Hälfte von der Stadt selbst mit finanziert werden, weil das gesamte Budget „Sachsen“ zu 50 Prozent auch zu Lasten der Stadt Dresden aus dem FAG finanziert wird, schlägt der Saldo für die Stadt bereits an dieser Stelle faktisch in den negativen Bereich.


Oberbürgermeister Dirk Hilbert: „Vor diesem Hintergrund waren klare Prioritäten zu setzten. Jeder Geschäftsbereich hätte hier Ideen für Projekte. Aber bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes halten wir seit 2012 den Fokus auf Bildung und investieren damit bewusst in Zukunft unserer Stadt. Und Bildung ist entscheidend für die Zukunft des Einzelnen, der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes und der Gemeinschaft einer Stadt. Die Fördermittel werden deshalb für die Sanierung von Kitas und Schulen eingesetzt“.

Für die Kindertagesstätten sind rund 29 Millionen Euro an Fördermitteln vorgesehen. Hiermit sollen elf Kindertageseinrichtungen saniert bzw. teilweise auch entsprechende Ersatzneubauten finanziert werden. Diese Kita-Projekte sind bisher nicht in der städtischen Finanzplanung berücksichtigt worden. „Das ist eine enorme Summe. Sie hilft uns, mittelfristig über 1 200 Kita-Plätze in Dresden zu sichern“, freut sich die verantwortliche Fachbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann über den gemeinsam in der Verwaltung erarbeiteten Vorschlag für den Stadtrat.  

Für die Schulen sind insgesamt 109 Millionen Euro geplant, 105 Millionen Euro aus dem Budget „Sachsen“ und vier Millionen Euro aus dem Budget „Bund“. Dabei handelt es sich durchgängig um Projekte, die in der städtischen Finanzplanung bereits vorbereitet waren. Damit können Eigenmittel zur Entlastung des Haushaltes freigestellt werden, um die niedriger ausfallenden Schlüsselzuweisungen für die LHD kompensieren zu können.
Schulbürgermeister Dr. Peter Lames: „Das ist Rückenwind für das Schulbauprogramm. Dennoch werden wir im Haushalt auf eine auskömmliche Eigenmittelausstattung achten müssen.“
Die vorgeschlagenen Maßnahmenlisten müssen nun vom Stadtrat beschlossen werden. Dann werden sie im Rahmen des Förderverfahrens bis zum 17. Juni 2016 dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft vorgelegt. Eine Bestätigung der Maßnahmen soll nach Abschluss der Maßnahmeplankonferenzen mit dem Fördermittelgeber ab dem 31. August 2016 durch die Sächsische Staatskanzlei erfolgen. Bei beiden Budgets wurde seitens des Fördermittelgebers ein förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn ermöglicht, so dass die Umsetzung zeitnah erfolgen kann.