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Ersterwähnung – 800 Jahre Stadt Dresden

Einmalige Präsentation wertvoller Urkunden im Dresdner Stadtarchiv am 21. Januar 2016

Am 21. Januar 1216 findet sich in einer 80 mal 30 Zentimeter großen, gefalteten Urkunde die Formulierung „... in civitate nostra Dreseden ...“. Dresden wird hier zum ersten Mal als Stadt mit Stadtrecht erwähnt. Das ist stadtgeschichtlich ein besonderer historischer Akt, der auch gleichzeitig den Beginn einer arbeitenden Stadtverwaltung impliziert. Anlässlich dieser bedeutsamen urkundlichen Erwähnung präsentiert das Stadtarchiv Dresden gemeinsam mit dem Hauptstaatsarchiv Dresden am Donnerstag, 21. Januar 2016, von 9 bis 21 Uhr diese wertvolle Urkunde und weitere ausgewählte Dokumente des Stadtarchivs, die einen Einblick in diese frühe Welt der stadtgeschichtlichen Überlieferung ermöglichen. Die Urkunde wird aus konservatorischen Gründen nur an diesem Tag zu sehen sein. Dr. Eckhart Leisering (1), Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, wird 10 Uhr im Beisein von Oberbürgermeister Dirk Hilbert und dem Leiter des Stadtarchivs, Thomas Kübler, die Urkunde vorstellen und der Öffentlichkeit erstmals den Inhalt präsentieren. Faszinierend ist damit auch der Einblick in die Welt der „Schreiberlinge“. Diese Kalligraphen erwarben ihre Fähigkeiten in Wittenberg oder Prag. Sie nahmen angesichts ihrer Tätigkeit in der Verwaltung eine wichtige gesellschaftliche Stellung ein. Denn was einmal geschrieben wurde, war Gesetz und hatte jahrhundertelang bestand. Erkennbar daran ist auch die Verantwortung der Schreibmeister, die zugleich als Archivare tätig waren und sowohl die Urkunden als auch die Stadtbücher schrieben und verwahrten.

Neben der Urkunde aus dem Jahr 1216 sind noch weitere wertvolle Urkunden des Stadtarchivs nur an diesem Tag in der Präsentation:

Eine Urkunde über den Handel der Dresdner Bürger mit Bier und Wein und die zu erwartenden Strafen bei Vorstößen von 1308; eine frühe Erwähnung des Materni-Hospitals von 1365; die Verleihung des Stadtrechtes an „Altendresden“ (der heutigen Inneren Neustadt) von 1403 mit einem sogenannten „Weichbild“ – einer Darstellung der Stadt in den Stadtmauern; eine Urkunde über die Genehmigung der Vermarktung der Holzbestände um Dresden für den Markgrafen von Meißen und dessen Sohn von 1287 und die Urkunde zur Einrichtung des Richteramtes und des Schöffengerichtes in Dresden von 1299.

Die Dresdnerinnen und Dresdner sind herzlich eingeladen, diese faszinierenden Dokumente am Donnerstag, 21. Januar 2016 von 9 bis 21 Uhr im Dresdner Stadtarchiv, Elisabeth-Boer-Straße 1 zu besichtigen und den Vortag zur Übersetzung der Urkunde 10 Uhr zu verfolgen.

  

(1) Dr. Eckhart Leisering, Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden 1981 - 1986 Studium Geschichte an der Universität Leipzig, 1986 – 1989 postgraduales Studium Archivwissenschaft an der Humboldt-Universität Berlin, 2005 Promotion an TU Chemnitz zum Thema „Die Wettiner und ihre Herrschaftsgebiete 1349 – 1382. Landesherrschaft zwischen Vormundschaft, gemeinschaftlicher Herrschaft und Teilung“; Seit 1986 Arbeit am Staatsarchiv bzw. später Hauptstaatsarchiv Dresden, heute Referent für die Überlieferung bis ca. 1831 zuständigen Referats 22, hier zuständig u. a. für den Bestand 10001 Ältere Urkunden, aus dem die Urkunde vom 21. Januar 1216 stammt.