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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/11/pm_095.php 08.12.2015 17:01:45 Uhr 19.04.2024 07:40:43 Uhr

Stadt sucht weiter Wohnungen für Flüchtlinge

Förderung für die Bereitstellung von Wohnraum

„Die Landeshauptstadt Dresden erwartet in den nächsten Monaten einen starken Anstieg der Asylbewerberzahlen. Für Dezember und Januar hat uns die Landesdirektion wöchentliche Zuweisungen von etwa 400 Personen angekündigt. Bislang waren es durchschnittlich 100 bis 200 pro Woche. Wir wollen, dass jeder Dresdner ein festes Dach über dem Kopf hat. Das gilt für die Menschen, die schon länger in Dresden leben, genauso wie für diejenigen, die gerade erst hier ankommen. Die Stadtverwaltung wird daher die Bereitstellung von leer stehendem Wohnraum in Dresden zur Unterbringung von Asylbewerbern fördern. Wir rufen alle Immobilieneigentümer und Vermieter auf, uns geeignete Wohnungen anzubieten.“ erklärt Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann.

Als Vermieter erhalten private und juristische Personen eine einmalige Förderung zu Beginn des Mietverhältnisses. Voraussetzung ist die Bereitstellung der Wohnung für mindestens fünf Jahre zur Unterbringung von asylsuchenden Menschen. Die Förderhöhe ist abhängig von der Wohnungsgröße: für eine Wohnung mit einer Wohnfläche von bis zu 60 Quadratmetern 3000 Euro, für eine Wohnung mit einer Wohnfläche von bis zu 85 Quadratmetern 4000 Euro und für eine Wohnung mit einer Wohnfläche mehr als 85 Quadratmetern 5000 Euro. Das notwendige Geld dafür stellt der Freistaat Sachsen über die Richtlinie Förderung Belegrechte bereit. „Im Einvernehmen mit dem Vermieter können die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis auf den Asylbewerber übergehen, insbesondere wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist und der Asylbewerber Leistungsberechtigter nach dem SGB II oder SGB XII wird,“ so Bürgermeisterin Kaufmann weiter.

Welche Wohnungen werden gesucht?

Gesucht werden leer stehende Mietwohnungen aller Größen. Die angebotenen Räume müssen in einem nutzbaren Zustand oder kurzfristig in diesen Zustand zu versetzten sein. Maßstab ist der einfache Wohnraumstandard, der auch für Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII gilt. Die Räume müssen beheizbar sein und abgeschlossene Wohnungen darstellen. Ofenheizungen werden nicht akzeptiert. Die Sanitäreinrichtungen müssen entsprechend der Wohnungsgröße ausreichend und in nutzbaren Zustand sein. Es sollte mindestens ein Bad mit Toilette, Waschbecken und Dusche geben. Eine Küche für die Selbstversorgung ist erforderlich. Sie muss nicht ausgestattet sein. Medienanschlüsse wie Wasser, Abwasser und Strom für einen Herd müssen vorhanden sein. Die angebotenen Immobilien dürfen nicht durch bauordnungsrechtliche Anordnungen in der Nutzung eingeschränkt sein.

Wer kann die Förderung erhalten?

Angesprochen sind private Eigentümer von Wohnraum bzw. Vermieter größerer Wohnungskontingente im Dresdner Stadtgebiet. Wer eine Immobilie oder Wohnung anbietet, muss Eigentümer sein oder über eine Handlungsvollmacht zur Abgabe des Angebotes verfügen.

Welche Informationen muss ein Angebot enthalten?

Adresse, kurze Beschreibung der Wohnung/Immobilie und deren Zustand sowie deren aktuelle Nutzung, Anzahl und Größe der Räume, Grundrisse, sowie eine Mitteilung bei welchen Zimmern es sich um Durchgangszimmer handelt, wer ist Eigentümer oder Vermieter, ab wann steht das Angebot zur Verfügung, Kontakt für Abstimmungen und Ortsbesichtigungen. Außerdem die Vermietervorstellungen zu den Konditionen der Vermietung, wie Kaltmietzins und Nebenkostenvorauszahlung sowie eine Aufstellung der Betriebskostenbestandteile.

Wer bezahlt die Miete? Gibt es eine Mietobergrenze?

Vertragspartner ist die Landeshauptstadt Dresden, welche auch die Mieten, Betriebskosten sowie die Kaution bezahlt. Die gezahlte Miethöhe orientiert sich nach Baujahr, Lage und Ausstattung der Wohnung am aktuellen Dresdner Mietspiegel. Die Bruttokaltmiete (Summe aus Grundmiete und kalten Betriebskosten) der angebotenen Wohnungen orientiert sich zudem an den Angemessenheitsrichtwerten für die Kosten der Unterkunft nach SGBII und SGB XII entsprechend. Bei der Belegung werden die Wohnflächenhöchstgrenzen nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz angewendet.

Haushaltsgröße:

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

6 und mehr Personen

Maximale Wohnfläche:

45 m²

60 m²

75 m²

85 m²

95 m²

+ 10 m² für jede weitere Person

Maximale Bruttokaltmiete (ohne Heizkosten):

342,21Euro

434,43 Euro

509,32 Euro

558,99 Euro

628,40 Euro

+ 66,15 Euro für jede weitere Person

Ausführliche Informationen zu den Angemessenheitsrichtwerten unter www.dresden.de/unterkunft-heizung.

Welche Personen sollen in diesen Wohnungen wohnen?

Prinzipiell sollen in den Wohnungen Asylsuchende untergebracht werden. Der überwiegende Teil der Menschen, die bei uns derzeit Asyl suchen, sind Männer aus Syrien, Afghanistan, Kosovo, Irak und Pakistan, Albanien, Eritrea, Marokko und Tunesien. Der Nachzug von Familien mit Kindern wird aber erwartet.

Wie werden Probleme vor Ort gelöst?

Sollte es nach der Vermietung zu Konflikten kommen, stehen im Sozialamt Mitarbeiter des Belegungsmanagements hilfreich zur Seite. In Einzelfällen können die untergebrachten Personen aus der Wohnung genommen und andere Personen zugewiesen werden. Außerordentliche Kündigungen aus solchen Gründen hat es bisher allerdings noch nicht gegeben. Darüber hinaus werden die in den Wohnungen untergebrachten asylsuchenden Menschen durch Sozialarbeiter betreut, welche ebenfalls als Ansprechpartner verfügbar sind. Kontakt und Fragen? Fragen und Informationen zum Thema erhalten Sie im Projektbüro Unterbringung asylsuchender Menschen unter projektbuero-unterbringung–asyl@dresden.de

Wohin soll das Angebot gehen?

Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Finanzen und Liegenschaften, Projektbüro Unterbringung asylsuchender Menschen per E-Mail: projektbuero-unterbringung-asyl@dresden.de oder per Post an Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Finanzen und Liegenschaften, Projektbüro Unterbringung asylsuchender Menschen, Postfach 120020 in 01001 Dresden.

 

Wer kümmert sich um das Angebot und wann meldet sich die Stadt?

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Projektbüros sowie Mitarbeiter des beauftragten Dienstleisters STESAD GmbH kümmern sich um die Angebote, nehmen zeitnah Kontakt mit dem Anbieter auf und organisieren die Ortsbesichtigungen.