Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/08/pm_034.php 21.08.2015 09:19:34 Uhr 25.04.2024 18:04:55 Uhr

Schulanmeldungen für ABC-Schützen im Schuljahr 2016/2017

Termine zur Anmeldung am 3. und 8. September 2015



Nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2016/2017 für alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2010 geboren sind, die Schulpflicht. Schulpflichtig für dieses Schuljahr sind auch die Kinder, die bis zum 30. September 2016 das sechste Lebensjahr vollenden und von den Sorgeberechtigten in der Schule angemeldet werden. Die Stadtverwaltung bittet die Eltern und Sorgeberechtigten, ihr Kind an einem der nachfolgenden Termine an einer Grundschule im Schulbezirk anzumelden. Für die Anmeldung sind folgende Termine vorgesehen: Donnerstag, 3. September 2015, von 14 bis 18 Uhr und Dienstag, 8. September 2015, von 14 bis 18 Uhr.

In der 32. Kalenderwoche wird das Schulverwaltungsamt die Sorgeberechtigten schriftlich an die bevorstehenden Schulanmeldetermine erinnern. Bitte beachten Sie jedoch, dass die gesetzliche Pflicht zur Schulanmeldung der Kinder des genannten Geburtszeitraumes auch dann besteht, wenn die Sorgeberechtigten keinen Brief vom Schulverwaltungsamt erhalten. Zur Vornahme der Schulanmeldung genügt die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten. Da es sich jedoch um eine Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung handelt, ist es erforderlich, dass alle Sorgeberechtigten gemeinsam auf dem der Schulanmeldebestätigung beigefügten Anmeldebogen unterzeichnen und damit ihr Einverständnis zur Anmeldung an der jeweiligen Grundschule bekunden. Sofern das alleinige Sorgerecht vorliegt, ist dies zur Schulanmeldung entsprechend nachzuweisen.

Zur Schulanmeldung ist der Personalausweise des anmeldenden Sorgeberechtigten, die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes sowie das Schreiben des Schulverwaltungsamtes mit der Aufforderung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2016/2017 (Schulanmeldebestätigung) mitzubringen. Ggf. ist der Nachweis über alleinige Sorgerecht (Gerichtsurteil/ Bestätigung des Jugendamtes) vorzulegen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen sollen, müssen ebenfalls zunächst an einer für das Kind zuständigen kommunalen Grundschule angemeldet werden. Einen Überblick über die Schulen in den Schulbezirken verschafft der Grundschulfinder des Themenstadtplanes der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/verzeichnis-schulen/schulart:gs. Eltern sollten sich rechtzeitig bei der jeweiligen Schule oder im Internet informieren, ob die Schule wünscht, dass das Kind bei der Schulanmeldung dabei ist. Informationen dazu findet man unter www.dresden.de/media/pdf/schulen/Uebersicht_Kind_gewuenscht.pdf. Nähere Informationen zu den bevorstehenden Schulanmeldungen sowie über die Tage der offenen Tür an Dresdner Grundschulen erhalten Sie im Internet unter www.dresden.de/schulbeginn.

Die Schulanmeldung stellt keine gleichzeitige Hortanmeldung dar. Diese ist getrennt vorzunehmen. Informationen rund um das Thema Hortanmeldung erhalten Sie durch den Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden, Dr.-Külz-Ring 19, Telefon (03 51) 4 88 51 27.

Rückfragen sind möglich unter:

Landeshauptstadt Dresden

Schulverwaltungsamt


Besucheranschrift

Hoyerswerdaer Straße 3
01099 Dresden


Themenstadtplan

Telefon 0351-4889223