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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/03/pm_011.php 29.05.2015 02:52:22 Uhr 26.04.2024 01:00:09 Uhr

Landeshauptstadt Dresden und Gagfah legen Rechtsstreit bei und gehen Vergleich ein

Die Landeshauptstadt Dresden und die Gagfah haben sich heute, 2. März, einvernehmlich geeinigt, das streitige Verfahren zum Privatisierungsvertrag für die WOBA Dresden GmbH zu beenden. Beide Seiten haben heute Nachmittag dazu eine notarielle Vergleichsvereinbarung geschlossen. Diese Vereinbarung bedarf noch der Zustimmung des Dresdner Stadtrates, der diesen Tagesordnungspunkt voraussichtlich in seiner Sitzung am 15. März im nicht-öffentlich Teil beraten und entscheiden wird. Danach wären sämtliche hierzu geführten Prozesse beendet.

Folgende Eckpunkte enthält der Vergleich:

  • Der Zeitraum für den wesentlichen Teil der Mieterschutzvorschriften aufgrund der Sozialcharta wird um fünf Jahre bis zum 5. April 2021 verlängert. Das betrifft insbesondere die Beschränkung von Mieterhöhungs- und Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters, das Zustimmungserfordernis der Mieter zu Luxusmodernisierungen, die jährlichen Investitionsverpflichtungen für Maßnahmen der Instandhaltung, die vergünstigten Erwerbsmöglichkeiten für Mieter bei Aufteilung in Wohnungseigentum, die Herrichtung für eine behindertengerechte Nutzung bei grundhaften Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für einen angemessenen Teil von Wohnungen und die Einstellung von 25 Auszubildenden jährlich.
  • Die jährliche Investitionsverpflichtung der WOBA für Maßnahmen der Instandhaltung erhöht sich von 5 Euro pro Quadratmeter (netto) auf 7,56 Euro pro Quadratmeter. Das ist eine Steigerung von mehr als 50 Prozent.
  • Die Zahl der Belegwohnungen steigt von 8000 auf 10 000. Hier erhält die Landeshauptstadt Dresden zusätzlich eine Option auf Verlängerung für diese 10 000 Belegwohnungen bis zum Jahr 2036. Bisher wäre der Bestand der Belegwohnungen im Jahr 2016 auf etwa 4000 Wohnungen zurückgegangen. Diese Belegsbindung wäre nur bis zum Jahr 2026 gültig gewesen.
  • Beide Seiten konnten sich verbindlich einigen, wie die Mieterschutzbestimmungen des Privatisierungsvertrages bei Verkäufen an die neuen Vermieter weitergegeben werden.
  • Die WOBA-Gesellschaften werden den Mietern, die bereits bei Abschluss des Privatisierungsvertrages Mieter waren und die ihre Mietwohnung als Erstkäufer nach dem 5. April 2006 als Eigentumswohnung gekauft haben oder diese noch bis zum 5. April 2021 kaufen werden, eine etwaige Differenz zum tatsächlich gezahlten Kaufpreis bezahlen, wenn der Mieter seine Wohnung nicht zu 85 Prozent des Marktpreises kaufen konnte bzw. kann. Dies gilt auch für alle Wohnungen in denjenigen Wohnhäusern der WOBA-Gesellschaften, die bereits an einen neuen Eigentümer verkauft wurden.
  • Die WOBA-Gesellschaften zahlen bis zum Jahr 2020 insgesamt 36 Millionen Euro an die Landeshauptstadt Dresden. Über einen Zeitraum von neun Jahren zahlt die WOBA jährlich 4 Millionen Euro. Mindestens 40 Prozent des Geldes fließen in soziale Projekte, z.B. Kindertagesstätten oder Schulen. Über die Verteilung des Geldes zu einzelnen Projekten entscheidet letztendlich der Dresdner Stadtrat.
  • Die WOBA-Gesellschaften übernehmen die Prozesskosten der Landeshauptstadt Dresden.
  • Die Landeshauptstadt Dresden wird wieder ein Mitglied für den Aufsichtsrat der WOBA Dresden GmbH nominieren.

„Dieser Vergleich kommt vor allem den Dresdner Mietern zugute. Wir haben damit sichergestellt, dass kein Mieter der Gagfah Schaden befürchten muss. Und sollte doch bereits ein Schaden eingetreten sein, hat sich die Gagfah verpflichtet, einen entsprechenden Ausgleich vorzunehmen. Die zusätzlichen Millionen, die zweckgebunden in soziale Projekte fließen werden, sind eine gute Investition in die Dresdner Bildung. Das waren für uns gute Gründe, den Vergleich einzugehen statt einen jahrelangen Rechtsstreit zu führen", erklärt Dresdens Oberbürgermeisterin Helma Orosz.

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