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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/haushalt/aktuell/140-einwendungen-zum-haushaltsplan.php 01.04.2021 08:19:38 Uhr 19.04.2024 07:18:04 Uhr

Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2021/2022

Über 943 Einwohner und Einwohnerinnen bzw. Abgabepflichtige haben sich an der Gestaltung der Haushaltssatzung 2021/2022 mit ihren Einwendungen beteiligt. Die Landeshauptstadt Dresden dankt für Ihr Interesse am städtischen Haushalt, für Ihr Engagement und Ihre Vorschläge.

Alle bei der Landeshauptstadt Dresden bis zum 14. Oktober 2020 fristgerecht und zulässig eingegangene Einwendungen wurden in der Verwaltung beurteilt und in einer Beschlussvorlage zusammengeführt. Insgesamt betraf das 18 Themenkomplexe, die in den Ausschüssen, Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten beraten wurden. Die Entscheidungsempfehlungen wurden dem Stadtrat zur abschließenden Beschlussfassung übergeben.

Nicht alle Einwendungen wurden innerhalb der möglichen Frist (25. September 2020 bis 14. Oktober 2020) abgegeben. Da die Einwendungen in den 18 Themenkomplexen jedoch enthalten sind, erfolgte die Bewertung im Rahmen der zulässigen Einwendungen.

In der Stadtratssitzung am 17. Dezember 2020 hat der Stadtrat wie folgt abgestimmt:

  • Umsetzung B-Plan Nr. 336

Umsetzung Bebauungsplan Nr. 336, Dresden-Strehlen Nr. 3, Wohnanlage Geystraße Süd (V1650/17); hier: Einordnung von Haushaltsmitteln zur inneren und äußeren Erschließung des kommunalen Grundstücks

Der Einwand wurde zur Kenntnis genommen, nicht berücksichtigt.

  • Förderung Dresdner Friedhöfe

Der Einwand richtet sich gegen die eingestellten Mittel für die Friedhofsförderung, die im Vergleich zum vorherigen Doppelhaushalt nicht erhöht wurden.

Dem Einwand wurde stattgegeben.

  • Anhebung der Aufwendungen für Einrichtungen der Jugendarbeit

Bedarfsgerechte Erhöhung der Aufwendungen für die Produkte „Einrichtungen der Jugendarbeit“ Dem Einwand wurde teilweise stattgegeben. Berufsschulzentrums für Agrarwirtschaft und Ernährung, Standort Altroßthal Bereitstellung finanzieller Mittel für die Sanierung des Berufsschulzentrums für Agrarwirtschaft und Ernährung, Standort Altroßthal

Dem Einwand wurde teilweise stattgegeben.

  • Erhöhung der Mittel für den Bereich Gleichstellung

Der Ansatz der Beauftragten (Produktnummer 10.100.11.1.1.02) soll weiter aufgestockt werden.

Dem Einwand wurde stattgegeben.

  • Erhöhung Budget für Heinrich-Schütz-Konservatorium

Es wurde gefordert, den Haushaltsplan 2021/2022 dahingehend anzupassen und zweckgebundene Mittel für die Honorarlehrkräfte des Heinrich-Schütz-Konservatoriums freizugeben, um somit dem Stadtratsbeschluss V1160/16 gerecht zu werden und einer Abwanderung von qualifizierten Musik- und Tanzpädagog*innen entgegen zu wirken.

Dem Einwand wurde teilweise stattgegeben.

  • Verkehrskonzept im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung des Fernsehturms

Zurückstellung der Maßnahme „Wiedereröffnung Fernsehturm“ um Deckungsmittel für andere wichtigere Maßnahmen zu gewinnen. Es kann kein vernünftiges Verkehrskonzept für die potenziellen Besucher des Fernsehturmes geben, da es die Situation nicht hergibt.

Der Einwand wurde zur Kenntnis genommen, nicht berücksichtigt.

  • Förderung Träger der Wohlfahrtspflege

Es wurde gefordert den Ansatz zur Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege (Produktnummer 10.100.33.1.0.01) weiter aufzustocken. Ein besonderes Anliegen in diesem Ansatz ist die Weiterförderung des Frauengesundheitsprojektes MEDEA International (ein Projekt des FMGZ MEDEA e. V.). Das Projekt wird seit 2016 mit einer Außenstelle in Gorbitz vom Sozialamt gefördert. Es ist ein wichtiger Anlaufpunkt in Gesundheitsfragen für Migrantinnen aus dem Stadtteil und auch stadtweit.

Dem Einwand wurde stattgegeben.

  • kommunale Kulturförderung

1. Im Haushaltsentwurf 2021/22 seien massive Kürzungen im Bereich Kultur und Gleichstellung geplant. Es wird befürchtet, dass diese Kürzungen u. a. auch die Kreative Werkstatt Dresden treffen könnten.

2. Es sei nicht nachvollziehbar, dass bei der kommunalen Kulturförderung (Produktnummer 10.100.25.4.0.01) in einer gänzlich unzureichenden Weise auf die Erhöhung der allgemeinen Sachkosten sowie der Tarifsteigerung nicht eingegangen wird und Förderungen gekürzt werden sollen.

Dem Einwand wurde stattgegeben.

  • soziale Infrastruktur

Es wird ein Einwand gegen die finanziellen Kürzungen im sozialen Bereich des Haushaltsplanentwurfs 2021/2022 erhoben.

Der Einwand wurde zur Kenntnis genommen, nicht berücksichtigt.

  • allgemeiner Einwand gegen Haushaltsplanentwurf 2021/2022

… hiermit lege ich als Bürgerin Einwand gegen den Haushaltsplanentwurf 2021/2022 ein.

Der Einwand wurde zur Kenntnis genommen, nicht berücksichtigt.

  • Bereitstellung mehr finanzieller Mittel für den Teilbereich Jugend und Bildung

Dieser Bereich sollte in den nächsten Jahren noch viel mehr Bedeutung erfahren, weshalb Kürzungen sowohl für Adressatinnen als auch für Fachkräfte eine hohe Belastung darstellen würden.

Dem Einwand wurde teilweise stattgegeben.

  • Klimaschutz

Mit dem Einwand wurde gefordert, dass weitere kurzfristig zu realisierenden Klimaschutzmaßnahmen in den Geschäftsbereichen mit einer Summe von 11,4 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt werden. Zur Finanzierung dieser kurzfristigen Maßnahmen soll die Gesamtmaßnahme Wiedereröffnung des Fernsehturms zurückgestellt werden.

Dem Einwand wurde teilweise stattgegeben.

  • Neustädter Markt

1. Darstellung der notwendigen Haushaltsmittel für planerische Vorbereitung, Bürgerbeteiligung zum Neustädter Markt nicht erkennbar

2. Darstellung Mittel für Restaurierung Kracht-Brunnen nicht erkennbar

Der Einwand wurde zur Kenntnis genommen, nicht berücksichtigt.

  • Minimierung Verkauf Immobilien, Nutzung unbebauter Flächen

Reduzierung der aktuell eingeordneten Verkaufserlöse für kommunale Flächen auf ein Mindestmaß (Bezug Band II, S. 279f) mit Verweis auf die sich immer mehr verdichtende Stadt und damit einhergehenden Flächenschwund für die Umsetzung kommunaler Aufgaben und Interessen.

Der Einwand wurde zur Kenntnis genommen, nicht berücksichtigt.

  • Minimierung Verwaltungsaufwand

Reduzierung von Personal- und Sachaufwand bei Förderung von Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Produkt 10.100.36... Kinder-, Jugend- u. Familienhilfe (SGB VIII)) durch Berücksichtigung bei der Erhebung von Mieten für städtische Einrichtungen (Produkt 10.100.11.1.6.02 Bereitstellung von Raum- und Flächenressourcen für städtische Einrichtungen) und daraus folgend Schaffung von Planungssicherheit für freie Träger.

Der Einwand wurde zur Kenntnis genommen, nicht berücksichtigt.

  • Erhöhung der institutionellen Förderung des Lokale Agena 21 für Dresden e. V.

Erhöhung der institutionellen Förderung auf 50.000 Euro pro Jahr für die kommenden Haushaltsjahre

Dem Einwand wurde stattgegeben.

  • Transparenz und Verständlichkeit der Haushaltssatzung

Der Einwand besteht in der Unverständlichkeit und Intransparenz des Haushaltsplanentwurfes. Damit würde den Betroffenen die Möglichkeit genommen, diesen zu verstehen und damit das Recht auf Einwand und Mitbestimmung geschwächt.

Der Einwand wurde zur Kenntnis genommen, nicht berücksichtigt.