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https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_7314.php 05.02.2024 10:26:02 Uhr 20.04.2024 10:27:44 Uhr

SG Sozialleistungen Nord/ Besondere Personengruppen

Im Sachgebiet Sozialleistungen können Sie sich zu Leistungen der Sozialhilfe (z. B. Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft und Heizung, Hilfe zur Pflege, Bestattungskosten, Leistungen der Bildung und Teilhabe) und anderen Leistungen (z. B. Dresden-Pass und Mobilitätszuschuss) beraten lassen und Anträge stellen.

Antragsberechtigt sind befristet bzw. dauerhaft erwerbsgeminderte Personen und Personen nach Erreichen der Altersgrenze für Regelaltersrente. Aber auch erwerbsfähige Personen können leistungsberechtigt sein. Die Hilfen können als Geldleistung, Sachleistung oder persönliche Hilfe in Form von Beratung erfolgen. Es erfolgt eine Einkommens- und Vermögensprüfung.

Besonderheit im SG Nord ist die alleinige Zuständigkeit für Personen, die zum o. g. Personenkreis gehören und wohnungslos sind.