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https://www.dresden.de/de/leben/schulen/faq/hort.php 12.07.2021 16:05:22 Uhr 24.04.2024 11:02:29 Uhr

Horte

Welche Unterstützung bieten Horte für die Familie?

Neuer Lebensabschnitt

Mit dem Eintritt in die Schule beginnt für die Kinder ein neuer Lebensabschnitt. Das Lernen, die systematische Aneignung von Wissen und die Erweiterung der Fähigkeiten, prägen den Tagesablauf des Schulkindes. Deshalb ist es wichtig, die Kinder anzuregen, die verbleibende Zeit so zu strukturieren und zu gestalten, dass dies ihren Neigungen und ihrer Gesundheitnützt.

Hortbetreuung

Der Hort ist eine sozialpädagogische Einrichtung für Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse. Er wird in Kindertageseinrichtungen oder direkt in den Grundschulen angeboten. Auf Wunsch der Eltern werden sie hier vor und nach dem Unterricht und während der Ferien betreut. Dafür zahlen die Eltern Elternbeiträge.

Eigenständiger Bildungsauftrag

Der Hort erfüllt einen eigenständigen Bildungsauftrag und steht dabei in engem Kontakt zu den Pädagogen der Grundschule und den Eltern. Die Kinder werden ganztägig betreut und haben die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben zu erledigen und ihre Freizeit nach eigenen Interessen zu gestalten.

Selbstständig planen und organisieren sie ihren Tagesablauf und werden somit auf weiterführende Einrichtungen vorbereitet. Ihnen stehen moderne Medien zur Verfügung. Sie haben die Chance, sich Wissen anzueignen und ihren Lernprozess zu vertiefen. Das systematische Lernen während des Unterrichts wird durch die Freizeitangebote ergänzt und unterstützt. Ist der Hort in ein Ganztagsprojekt der Grundschule integriert, sind Unterricht und Freizeit ganztägig geplant. Alle pädagogischen Fachkräfte stehen den Kindern begleitend zur Verfügung

Hort in Schule oder Kindertageseinrichtung

An den meisten Dresdner Grundschulen ist ein Hort eingerichtet, entweder direkt im Schulgebäude oder in dessen unmittelbarer Nähe. Darüber hinaus ermöglicht es das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen(SächsKitaG), Hortkinder in der vertrauten Umgebung ihrer Kindertageseinrichtung weiter zu betreuen.

Jeder Hort arbeitet nach einer eigenen Konzeption, in der das pädagogische Profil der Einrichtung formuliert ist. Die Eltern haben maßgeblichen Einfluss auf die pädagogische Ausrichtung und alle Freizeitaktivitäten. Und auch die Kinder gestalten das Leben in der Einrichtung nach ihren Vorstellungen mit.

Die Freizeitangebote sind vielfältig und abwechslungsreich. Die Kinder können wählen, womit sie sich beschäftigen möchten. Natürlich kommt dabei das freie Spiel an der frischen Luft nicht zu kurz.

Anmeldung

Sofern der gewählte Hort von der Landeshauptstadt Dresden getragen wird, melden die Eltern ihren Schulanfänger vor der Einschulung direkt bei der Hortleiterin der Grundschule oder der Leiterin der Kindertageseinrichtung, in der auch Hortbetreuung möglich ist, an.
Auch bei freien Trägern eines Hortes erhalten die Eltern Informationen zur Anmeldung direkt in der Einrichtung.

Betreuungsvertrag

Die städtische Betreuungseinrichtung schließt mit den Eltern des zukünftigen Hortkindes einen »Betreuungsvertrag« ab. Er beinhaltet Verbindlichkeiten zur Freizeitbetätigung des Kindes sowie rechtliche Vereinbarungen.
Bei der Hortanmeldung wird den Eltern der Betreuungsvertrag, ein Berechnungsbogen für die Elternbeiträge sowie ein Informationsblatt über Ermäßigungsansprüche vorgelegt. Erst nach Festsetzung dieser Beiträge durch den städtischen Träger und Vertragsabschluss wird das Kind im Hort aufgenommen.

Die Kündigung des Betreuungsvertrages vonseiten der Personensorgeberechtigten ist während des Schuljahres mit einer Frist von einem Monat zum Ende des darauf folgenden Monats möglich. Die Kündigung ist der Leiterin oder dem Leiter der Betreuungseinrichtung schriftlich mitzuteilen. Der Betreuungsvertrag endet für Hortkinder automatisch, wenn sie die vierte Klasse (einschließlich der sich anschließenden Sommerferien) beendet haben.

Freie Hortträger haben zum Teil abweichende Verträge. Genaue Informationen erhalten die Eltern in der Einrichtung.

Beitragsstelle

Beitragsstelle

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Kindertagesbetreuung

Bei Fragen zu Absenkung, Übernahme und Erlass von Elternbeiträgen können Sie sich an die Beitragsstelle wenden.


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