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https://www.dresden.de/de/leben/kinder/tagesbetreuung/fachplanung-und-zahlen.php 19.03.2020 10:47:44 Uhr 16.04.2024 12:31:45 Uhr

Fachplanung und Zahlen

Gesetzlicher Auftrag

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege begleiten, unterstützen und ergänzen die Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie. Sie bieten dem Kind vielfältige Erlebnis- und Erfahrungsmöglichkeiten über den Familienrahmen hinaus. Sie erfüllen damit einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag im Rahmen einer auf die Förderung der Persönlichkeit des Kindes orientierten Gesamtkonzeption. Der Sächsische Bildungsplan ist die Grundlage für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.

Fach- und Bedarfsplanung

Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) verpflichtet den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Der Bedarfsplan ist jährlich zum Ende des Kalenderjahres fortzuschreiben und dem Landesjugendamt zur Kenntnis zu geben.

In der Landeshauptstadt Dresden ist das Amt für Kindertagesbetreuung mit den Planungsaufgaben beauftragt und für die Erstellung und Fortschreibung der Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege verantwortlich. Die Bedarfsplanung ist ein Bestandteil der jährlichen Fachplanung. Alle hier veröffentlichten Zahlen basieren auf der Fachplanung "Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege". Die Fachaufsicht und planerische Gesamtverantwortung für die Fachplanung liegt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches VIII beim Jugendamt.

zwei Kinder schauen aus einem Klettergerüst heraus