Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/leben/kinder/tagesbetreuung/betreuungsformen.php 10.12.2021 13:55:30 Uhr 28.03.2024 17:29:04 Uhr

Betreuungsformen

Vielseitiges Angebot

Ein bedarfsgerechtes und vielseitiges Angebot an Kindertagesbetreuung gehört zur Lebensqualität in unserer Gesellschaft. Mädchen und Jungen soll von Anfang an ermöglicht werden, ergänzend zur Familie mit Gleichaltrigen zu spielen, zu lernen und sich zu einer „eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (SGB VIII) zu entwickeln. Darüber hinaus soll mit den Angeboten der Kindertagesbetreuung den Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Beruf bzw. Ausbildung und Familie ermöglicht werden.

Die Landeshauptstadt Dresden stellt jährlich auf der Basis umfangreicher Planungen und regelmäßiger Elternbefragungen einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung auf.

Kommunale Kindertageseinrichtungen stellen gemeinsam mit freien Trägern der Jugendhilfe und vielen Kindertagespflegepersonen ein stadtweites Netz an Kindertagesbetreuungsangeboten. Damit soll eine wohnortnahe Kindertagesbetreuung und eine Auswahl für Eltern nach Betreuungsformen, Werteausrichtungen und pädagogischen Konzeptionen ermöglicht werden. Auf der Basis eines Stadtratsbeschlusses verteilt sich die Trägerschaft im Bereich der Kindertageseinrichtungen mit 40 Prozent auf die Kommune (Einrichtungen des Eigenbetriebs Kindertageseinrichtungen) und mit 60 Prozent auf die freien Träger der Jugendhilfe.

Gruppe mit Kindern

Personalschlüssel

Der Personalschlüssel für geförderte Kindertageseinrichtungen ist im Sächsischen Kita-Gesetz festgelegt. In Integrations-Kindertageseinrichtungen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und Kindertageseinrichtungen mit heilpädagogischen Gruppen werden Kinder mit erhöhtem Förderbedarf unterstützt. Der Personalschlüssel wird dementsprechend angepasst.

Zusätzlich leisten private Anbieter Kindertagesbetreuung. Deren Ausgestaltung und zusätzliche Leistungen führen in der Regel zu einem höheren Elternbeitrag.

Betreuungsformen

  • Kinderkrippe
    ist eine Kindertageseinrichtung, die Kinder bis zum Ende des 3. Lebensjahres aufnimmt, betreut und in ihrer Entwicklung begleitet. Einige Kinderkrippen verfügen über eine Milchküche und nehmen Kinder bereits ab der 9. Lebenswoche auf. Der Personalschlüssel liegt aktuell bei einem Verhältnis von 1:5.
  • Kindertagespflegestelle
    ist eine familienähnliche Kindertagesbetreuung durch sogenannte Tagesmütter und Tagesväter für Mädchen und Jungen im Alter von 1 bis 3 Jahren. Einige Kindertagespflegepersonen nehmen Kinder bereits vor dem 1. Lebensjahr auf. Auf Antrag kann ein Kind auch über den 3. Geburtstag hinaus in einer Kindertagespflegestelle betreut werden. Die maximale Gruppengröße in einer Kindertagespflegestelle beträgt 5 Kinder.
  • Kindergarten
    ist eine Kindertageseinrichtung für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Der gesetzliche Personalschlüssel im Kindergarten beträgt aktuell 1:12.
  • Kindertagesstätte
    ist eine Kindertageseinrichtung mit einem Kinderkrippen- und Kindergartenbereich. Sie nimmt sowohl Kinder ab dem vollendeten ersten bis Ende des 3. Lebensjahres als auch ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt auf. In Ausnahmefällen können Kinder vor dem vollendeten ersten Lebensjahr, ab der 9. Lebenswoche aufgenommen werden. Die Betreuung erfolgt in altershomogenen oder altersgemischten Gruppen. Der Personalschlüssel im Krippenbereich beträgt 1:5 und im Kindergartenbereich 1:12.
  • Hort
    ist eine Kindertageseinrichtung an einer Grundschule, der entweder in den Räumen der Schule (sogenannte Doppelnutzung) oder in separaten Räumen Grundschulkinder pädagogisch unterstützt und in ihrer Entwicklung bis zum Abschluss der 4. Klasse begleitet. Der Personalschlüssel beträgt derzeit 1:22. Der Hort an Schulen zur Lernförderung und an der Schule für Erziehungshilfe steht Mädchen und Jungen bis zur 6. Klasse zur Verfügung. Der Personalschlüssel beträgt dort 1:15.
  • GTB (Ganztagesbetreuung)
    ist eine Kindertageseinrichtung zur Betreuung und Förderung von Kindern an Förderschulen für Körperbehinderte oder Hörgeschädigte, welche ausschließlich durch Sozialleistungen nach dem SGB IX und SGB XII finanziert werden. Der Personalschlüssel beträgt derzeit 1:4,5.
  • Integrations-Kindertagesstätte bzw. Integrationshort
    sind Einrichtungen, die über Integrationsplätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf verfügen. Bei Förderbedarf geht es um die vom Sozialamt festgestellten Förderbedarfe nach dem Sozialgesetzbuch SGB VIII. Dazu gehören bspw. Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung.
  • Einrichtung mit heilpädagogischen Gruppen/Plätzen
    sind Einrichtungen, die heilpädagogische Betreuungsplätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf im körperlichen, geistigen, psychischen und seelischen Bereich anbietet.
  • Kindertageseinrichtung
    ist der Sammelbegriff für alle Betreuungsformen in Tageseinrichtungen für Kinder.

Pädagogische Konzeptionen

Alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Bedarfsplan der Landeshauptstadt Dresden arbeiten auf der Basis des Sächsischen Bildungsplans. Dieser ist der pädagogische Leitfaden für pädagogische Fachkräfte und Kindertagespflegepersonen.

Zusätzlich verfügt jede Kindertageseinrichtung und jede Kindertagespflegestelle über eine pädagogische Konzeption. Eltern können diese oft im Internetauftritt der Kindertageseinrichtung bzw. des Trägers oder Kindertagespflegeperson nachlesen oder direkt die Kita-Leitung bzw. Kindertagespflegestelle ansprechen.

Dresdner Kindertageseinrichtungen im Themenstadtplan

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden

Amt für Kindertagesbetreuung
Zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle


Besucheranschrift

Breitscheidstraße 78
01237 Dresden


Telefon 0351-4885051
Fax 0351-4885013
E-Mail kindertagesbetreuung@dresden.de


Postanschrift

Postfach 120020
01001 Dresden


Öffnungszeiten

Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr

zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich:
Montag ab 13 Uhr
Dienstag 17 bis 18 Uhr
Donnerstag 17 bis 18 Uhr