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https://www.dresden.de/de/leben/kinder/kinderschutz/fachkraefte.php 11.01.2024 14:12:23 Uhr 19.03.2024 12:28:29 Uhr

Informationen zum Kinderschutz für Fachkräfte

"Der Erfolgreichste im Leben ist der, der am besten informiert wird."

Benjamin Disraeli

Der Schutz des Kindeswohls ist unter anderem gemeinsame Aufgabe aller Personen, die mit Kindern und Jugendlichen beruflich in Kontakt stehen. Dementsprechend tragen Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen, z. B. der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, den Kindertagesstätten, der Freizeitbetreuung, dem Ordnungswesen u.s.w. Verantwortung für das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft.

Liegen Anhaltspunkte vor, die darauf hinweisen, dass das Kindeswohl gefährdet sein könnte, ist ein besonnenes Reagieren von besonderer Bedeutung. Beispielsweise Gespräche und Vereinbarungen mit den Eltern sowie die gemeinsame Suche nach geeigneten Hilfen können bereits entlastend wirken und zum Schutz der betroffenen Minderjährigen beitragen. Lässt sich eine Gefährdung nicht abwenden, kann es notwendig werden, das Jugendamt zu informieren. Hier werden dann durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste weitere Schritte zum Schutz der Kinder und Jugendlichen eingeleitet.

Für den Umgang mit Einzelfallsituationen, in denen ein Verdacht auf Bestehen einer Kindeswohlgefährdung vorliegt, finden Fachkräfte auf dieser Seite Informationen und Arbeitshilfen.

Das Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen in Dresden

Hauptziele des Netzwerks für Kinderschutz und Frühe Hilfen in Dresden sind die Förderung des gesunden körperlichen, geistigen und seelischen Aufwachsens von Kindern sowie die Mitwirkung am effektiven Schutz des Kindeswohls.

Das Netzwerk wird durch zwei beim Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden angegliederte Stellen mit folgenden Hauptaufgaben koordiniert und begleitet:

  • die Förderung von fachlichem Austausch und das Zusammenführen unterschiedlicher Professionen in Arbeitsgruppen, Foren und anderen Gremien
  • das Ausrichten von Fachveranstaltungen zu relevanten Themen
  • das Durchführen von Schulungen und anderen Qualifizierungsmaßnahmen
  • das öffentliche Bereitstellen von Informationen, Arbeitsmaterialien und Orientierungshilfen

Kontakt

Koordinierungsstelle des Netzwerks für Kinderschutz und Frühe Hilfen

Carolin Habermehl (Netzwerk für Kinderschutz)
Anja Krebs (Netzwerk Frühe Hilfen)


Besucheranschrift

Enderstraße 59
01277 Dresden


Telefon 0351-4884628 , 0351-4884672
E-Mail netzwerk-kinderschutz@dresden.de


Postanschrift

Postfach 120020
01001 Dresden

Interdisziplinäre Fallbesprechungsgruppe

Einmal monatlich besteht an der Evangelischen Hochschule Dresden die Möglichkeit, sich an einer interdisziplinären Fallberatung zu beteiligen. Mitwirken können sowohl Studierende der ehs wie Fachleute aus allen Berufsgruppen. Die Teilnehmenden stellen Fälle vor, in denen das Kindeswohl ein wesentlicher Themenschwerpunkt ist, und können durch Fragerunden, wertschätzende Reflecting Teams und fachlichen Austausch bisherige Perspektiven erweitern und vertiefen. Die Treffen finden in der Regel monatlich an einem Dienstag, jeweils von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr in den Räumen der Evangelischen Hochschule, Dürerstraße 25 in Dresden statt. Die jeweils aktuellen Termine können im Flyer des Angebots (siehe unter dem Text) nachgelesen werden. Geleitet werden die Fallbesprechungsrunden durch die Koordinierungsstelle des Netzwerks für Kinderschutz und Frühe Hilfen.

Insoweit erfahrene Fachkräfte - Kinderschutzfachkräfte zur Risikoeinschätzung

Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern, Jugendlichen oder deren Familien stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahren Fachkraft (vgl. § 8b SGB VIII Absatz 1).

Eine insoweit erfahrene Fachkraft soll bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung unterstützend zur Einschätzung der Situation hinzugezogen werden. Sie stellt die Fachlichkeit des Prozesses sicher und begleitet die ratsuchenden Fachkräfte bei der Abwägung maßgeblicher Belastungen und Ressourcen für das Kindeswohl. Schließlich unterstützt sie bei der Suche nach geeigneten Maßnahmen, um im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zur Abwendung einer möglichen Kindeswohlgefährdung beizutragen.

Das Jugendamt beschäftigt insoweit erfahrene Fachkräfte in zehn städtischen Beratungsstellen. Die Unterstützung dieser im Kinderschutz erfahrenen Fachkräfte kann durch Ratsuchende in Anspruch genommen werden, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten (z. B. Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Schule, Vereine, Gesundheitswesen) und bei deren Arbeitgeber selbst keine insoweit erfahrene Fachkraft tätig ist. Neben den Fachkräften der städtischen Beratungsstellen, können weitere insoweit erfahrene Fachkräfte von Trägern der freien Jugendhilfe zur Gefährdungseinschätzung hinzugezogen werden (Kontakte siehe "Liste insoweit erfahrene Fachkräfte"). Die entstehenden Kosten werden unter den Voraussetzungen der Verfahrensfestlegung zur Inanspruchnahme einer insoweit erfahrenen Fachkraft vom Jugendamt übernommen.

Fachkräfte mit besonderen Qualifikationen gesucht!

2020 werden Fachkräfte mit besonderer Qualifikation in den Themen Migration, sexualisierte Gewalt oder digitale Medien zur Aufnahme in die Liste der insoweit erfahrenen Fachkräfte gesucht. Im Dokument „Infoblatt Qualität insoweit erfahrene Fachkraft“ sind Informationen zu den Qualifikationsanforderungen und wünschenswerten Kompetenzen enthalten. Anfragen zur Bewerbung um eine Aufnahme in die Liste der insoweit erfahrenen Fachkräfte können an "netzwerk-kinderschutz@dresden.de" gesendet werden.

Frühe Hilfen

Frühe Hilfen sind präventive Angebote vorrangig im Bereich der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens für (werdende) Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren. Dazu gehören z. B. Familienhebammen/Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (FGKiKP), Begrüßungsbesuche, Ehrenamtsprojekte, Schwangerschaftsberatungsstellen, Frühförderstellen und Familienbildungsangebote.

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH, www.fruehehilfen.de) ist die zuständige Fachstelle für das Thema Frühen Hilfen in Deutschland. Zu den vielfältigen Aufgaben des NZFH zählt insbesondere die Unterstützung der Bundesstiftung Frühe Hilfen bei der Sicherstellung des Stiftungszweckes. Über die Bundesstiftung Frühe Hilfen werden der Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen, der Einsatz von Familienhebammen/ FGKiKP sowie ehrenamtliche Strukturen gefördert.

Frühe Hilfen in Dresden mit Förderung der Bundesstiftung Frühe Hilfen

Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern

Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern beim Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Dresden sind ein Angebot für Familien sowie Alleinerziehende, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden und sich Unterstützung beim Aufwachsen des Kindes wünschen.

Speziell ausgebildete Hebammen und Kinderkrankenschwestern

  • begleiten Familien in der sensiblen Zeit der Schwangerschaft bis zum ersten Lebensjahr des Kindes.
  • beraten zu Fragen der gesunden Ernährung, Pflege, Entwicklung und Förderung des Kindes.
  • unterstützen den Aufbau einer sicheren Bindung.
  • vermitteln Familienangebote und weiterführende Hilfen.

Telefon (03 51) 4 88 82 48

E-Mail: fruehe-gesundheitshilfen@dresden.de

Gemeinsam mit Eltern - Unterstützung in Belastungssituationen und Krisen (Ehrenamtsprojekt)

"Gemeinsam mit Eltern" beim Kaleb Dresden e. V. ist ein aufsuchendes, präventives Angebot im Bereich der Frühen Hilfen zur Entlastung durch unmittelbare praktische ehrenamtliche Hilfe. Ehrenamtliche Helferinnen unterstützen Familien und Alleinerziehende dabei, sich Freiräume zu erschließen und eigene Kräfte zu aktivieren, ermöglichen Entlastung im Alltag und geben Ihnen die Zeit, Termine wahrzunehmen.

Kinderschutz und Frühe Hilfen im Freistaat Sachsen

Sie sind nicht aus Dresden und brauchen Informationen über die Netzwerkarbeit in Ihrer Region? Unter der folgenden Website finden Sie Infos zu allen regionalen Netzwerken in Sachsen.

Aktuelles

Aktuelle Informationen zum Kinderschutz sowie zu weiteren Themen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden finden Sie auch im Fachkräfteportal des JugendInfoService der Landeshauptstadt Dresden.

Sicherstellung des Kindeswohls bei Abschiebung

Der Jugendhilfeausschuss fordert die in der Flüchtlingssozialarbeit, in Beratungsstellen und sonstigen Einrichtungen tätigen Fachkräfte, die in Dresden lebende Personen im Asylverfahren oder in Duldung betreuen, auf, in folgenden Fällen unverzüglich das Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden zu informieren:

a. wenn sie Kenntnis von einer seitens der Ausländerbehörde festgesetzten Abschiebungsandrohung mit Frist zur freiwilligen Ausreise von Minderjährigen oder Familien mit Minderjährigen erhalten

und

b. ihnen Umstände bekannt werden, die im Falle einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme zu einer Gefährdung des Kindeswohls führen können.

Ein Verfahren zur Prüfung auf eine mögliche Verletzung des Kindeswohls bei geplanten aufenthaltsbeendenden Maßnahmen von minderjährigen Personen/Familien mit minderjährigen Kindern finden Sie unter dem Link "Empfehlungen Kindeswohl bei Abschiebungen".

Kinderschutz in Dresden

Im Rahmen der Fortschreibung des zweiten Dresdner Kinderschutzberichts ist 2017 unter Federführung der Koordinierungsstelle des Netzwerks für Kinderschutz und Frühe Hilfen ein Arbeitsbericht erstellt worden, welcher wesentliche kinderschutzrelevante Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden aus dem Zeitraum 2014 bis 2016 beschreibt.

Das Dokument ist sowie der Planungsbericht Kinderschutz für den Zeitraum 2017 bis 2020 stehen hier zum Download zur Verfügung.

Handreichungen zum Kinderschutz für Ehrenamtliche und für Vorstände

Die sächsische Arbeitsgruppe „Kinderschutz in der verbandlichen Jugendarbeit und im Sport" veröffentlicht eine weitere Handreichung zum Kinderschutz für den Vorstand von Vereinen und Verbänden, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Damit wird die Handreichung für Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten von 2013 ergänzt. Die Handreichung ist vor allem für Freizeit- und Sportvereine nutzbar, in denen Kinder aktiv sind.

Dresdner Notfallkarte für Kinder, Jugendliche und Familien in Notsituationen

Die Koordinierungsstelle des Netzwerks für Kinderschutz und Frühe Hilfen gibt jährlich eine Notfallkarte mit Kontaktdaten von Ansprechpersonen für Not- und Krisensituationen heraus. Die Karten sind auf Anfrage als Versionen in englischer, französischer, russischer, persischer, arabischer und deutscher Sprache erhältlich. Bei Interesse genügt eine Mail mit der gewünschten Stückzahl und Sprache/n an die Netzwerkkoordinatorinnen.

Kinderschutz geht alle an!

Kinderschutzgruppe im Gesundheitsamt

Die Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit bietet eine interdisziplinäre Kinderschutzgruppe insbesondere dem Gesundheitswesen aber auch den städtischen Strukturen an:

2 Kinderärzte/-innen, und 2 Sozialpädagogen/-innen („Insoweit erfahrene Fachkräfte im Kinderschutz) beraten fallbezogen und vermitteln die Familien an Helfersysteme. (Tel. 03 51 488 82 40, E-mail: gesundheitsamt-kjg@dresden.de)

Weitere Informationen zur Kinderschutzgruppe Gesundheitsamt

Kinderschutzgruppe am Universitätsklinikum

Die KinderSchutzGruppe des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden behandelt Kinder und Jugendliche, bei denen der Verdacht auf eine Gefährdung ihres körperlichen oder psychischen Wohles durch Dritte besteht.

Ein multiprofessionelles Team von Fachleuten aus mehreren Kliniken, Institutionen und anderen Einrichtungen des Universitätsklinikums Dresden arbeitet eng mit dem Städtischen Krankenhaus Dresden-Neustadt zusammen und ist über einen Kooperationsvertrag mit dem Jugendamt der Stadt Dresden verbunden. Die Fachleute des Universitätsklinikums sind Ansprechpartner/-innen für alle medizinischen Professionen innerhalb und außerhalb des Universitätsklinikums. Die KinderSchutzGruppe des Universitätsklinikums Dresden wurde im Jahr 2008 gegründet. Seit November 2012 verfügen sie über eine eigene Sozialarbeiterin.

Weitere Informationen zur Kinderschutzgruppe am Universitätsklinikum

Bundeskinderschutzgesetz

Nach seinem langen Entstehungsweg ist nun am 1. Januar 2012 das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft getreten. Das Gesetz ist ein Artikelgesetz und bringt neben der Einführung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vor allem auch Änderungen im SGB VIII mit sich.

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