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https://www.dresden.de/de/leben/gesundheit/kindergesundheit/schulsportbefreiung.php 30.11.2023 16:53:33 Uhr 20.04.2024 02:18:37 Uhr

Schulsportbefreiung

Schülerinnen und Schüler können aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme am Sportunterricht freigestellt werden. Über Art und Umfang der Befreiung entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen die jeweilige Sportlehrkraft.

Für einen darüber hinausgehenden Zeitraum ist eine Bestätigung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst erforderlich. Wenn der Befreiungsgrund offenkundig ist, kann die Schule auf die Vorlage dieser amtsärztlichen Schulsportbefreiung verzichten.

Schüler spielen Basketball