Elektro- und Elektronikaltgeräte gehören nicht in den Restabfall
Durch das Aufbereiten von Altgeräten werden wertvolle Sekundärrohstoffe gewonnen und Schadstoffe umweltgerecht entsorgt. Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten sind deshalb gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, diese Geräte vom Restabfall getrennt zu sammeln. Alle ab August 2005 in der Europäischen Union hergestellten Geräte tragen nebenstehende Kennzeichnung.
Die getrennten Sammlung der Altgeräte erfolgt in fünf Hauptgruppen:
- Gruppe 1 - Haushaltgroßgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Elektro- und Gasherde
- Gruppe 2 - Kühlgeräte wie Kühlschränke und Gefrierschränke
- Gruppe 3 - Informations- und Telekommunikationsgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik einschließlich Bildschirmgeräte wie Fernseher, Computer, Telefone
- Gruppe 4 - Gasentladungslampen wie Leuchtstoffröhren oder Energiesparlampen
- Gruppe 5 - Haushaltkleingeräte wie Toaster, Bügeleisen, Kaffeemaschine, elektrische Zahnbürsten und Rasierapparate, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, medizinische Geräte, Überwachungs- und Kontrollgeräte

Kennzeichnungspflicht:
Das Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät nicht in der Restabfalltonne entsorgt werden darf.
Wohin mit alten Elektrogeräten?
Weiterverwendung
Sind Ihre Altgeräte noch funktionsfähig, in gutem Zustand und zur Weiterverwendung geeignet? Dann wenden Sie sich bitte an die Gebrauchtwarenbörsen.
Abholung
Haushaltgroß- und Kühlgeräte der Gruppen 1 und 2 ElektroG können Sie von zu Hause abholen lassen - gegen eine Gebühr von 20€ pro Gerät und nur innerhalb Dresdens. Nutzen Sie die Karte im Abfallkalender oder bestellen Sie die Abholung online.
Abgabe zur Entsorgung
Alle Elektro- und Elektronikgeräte werden gebührenfrei bei den acht im Auftrag der Stadt betriebenen Wertstoffhöfen angenommen.
Gasentladungslampen (Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren) können Sie zusätzlich beim zweimal jährlich tourenden Schadstoffmobil abgeben.
Zusätzliche Sammelstellen
Alte elektrische oder elektronische Kleingeräte (bis zur Größe einer Kaffeemaschine) und Gasentladungslampen nehmen kostenfrei auch die drei Gebrauchtwarenbörsen des Sächsischen Umschulungs- und Fortbildungswerkes:
- Senftenberger Straße 38
- Leutewitzer Ring 19
- Rehefelder Straße 39
und unter anderem folgende Verbrauchermärkte entgegen:
- Conrad-Elektronik am Hauptbahnhof
- Engelmann GmbH im Sachsenforum Dresden-Gorbitz
- Media-Märkte in der Centrumgalerie, im Elbepark und im Kaufpark Nickern
Handelseinrichtungen sind nicht zur Rücknahme von Elektrogeräten verpflichtet, nachfragen lohnt sich aber.
Wir bemühen uns, weitere bürgernahe Sammelstellen für Sie einzurichten.

Haushaltkleingeräte
Projekt Lebenshilfe
Altgeräte der Gruppen 1 und 3 ElektroG aus privaten Haushalten werden bereits seit 1995 in den Behindertenwerkstätten des Vereins Lebenshilfe e. V. zerlegt und der Verwertung bzw. der umweltgerechten Entsorgung zugeführt.
Die Stadt unterstützt mit diesem Projekt die Arbeit des Vereins und sichert so rund 60 Arbeitsplätze für Behinderte.

Werkstatt der Lebenshilfe
Hinweis für Gewerbetreibende
Entsorger bzw. Rücknahmestellen für gewerbliche Mengen erfahren Sie am Abfall-Info-Telefon Gewerbe.

