Luft
Die nationale Gesetzgebung zur Luftreinhaltung hat den strengeren internationalen Standards mit der Novellierung der 22. Verordnung zum Bundes Immissionsschutzgesetz Rechnung getragen. Die entsprechenden EG-Richtlinien wurden im Herbst 2002 in nationales Recht umgesetzt. Damit gibt es jetzt strengere Grenzwerte, an denen sich die Luftreinhaltung orientieren muss. Ihre volle Gültigkeit erreichen diese Grenzwerte je nach Schadstoff 2005 oder 2010.
Eine Auswirkung der neuen Gesetzgebung ist unter anderen, dass nicht mehr der Gesamtstaub (TSP) an den Messstellen in der Stadt gemessen wird, sondern der Feinstaubanteil mit aerodynamischen Durchmessern von kleiner 10 μm. Je kleiner die Teilchendurchmesser der Staubteilchen sind, um so gefährlicher sind sie für die menschliche Gesundheit (Lungengängigkeit nimmt zu).
Die Stadt hat gegenwärtig Probleme bei der Einhaltung der Grenzwerte bei Stickstoffdioxid und Feinstaub.
Allgemeine Belastung
Wie hat sich die Luftbelastung mit Schwefeldioxid, Schwebstaub, Stickoxid und Ozon während der letzten Jahre verändert? Was gilt es im Umgang mit Asbest zu beachten?
Belastung durch den Verkehr
Der Kraftverkehr in der Stadt spielt eine entscheidende Rolle für die Luftqualität in unmittelbarer Nähe der Bürger. Sehr problematisch sind Feinstaubteilchen – je kleiner sie sind, desto eher werden sie von der menschlichen Lunge aufgenommen.
Aktuelle Messwerte
Der Freistaat Sachsen betreibt ein Luftmessnetz zur Überwachung der Luftqualität.
Luftreinhalteplanung
Aufgrund von Grenzwertüberschreitungen auf dem Gebiet der Stadt bei Feinstaub (PM10) und Überschreitungen von Grenzwert und Toleranzmarge bei Stickstoffdioxid im Jahr 2005 wurde durch das Regierungspräsidium Dresden eine Luftreinhalteplanung für die Stadt Dresden eingeleitet.
Im Jahr 2009 wurden an den Messstationen Bergstraße und Dresden-Nord mehr als die 35 zulässigen Überschreitungen des Tagesmittelwertes für Feinstaub (PM10) festgestellt. An der Station Bergstraße wurde zusätzlich die Toleranzmarge des Jahresmittelgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten. Daraufhin hat die Landeshauptstadt Dresden den Luftreinhalte- und Aktionsplan vom Mai 2008 fortgeschrieben und mit weiteren Maßnahmen ergänzt. Ziel des neuen Planes ist es, die Einhaltung der gesetzlich geforderten Grenzwerte zunächst mit verkehrsorganisatorischen bzw. verkehrsplanerischen und sonstigen Maßnahmen zu erreichen. Eine Umweltzone soll erst als letzte mögliche Maßnahme aktiviert werden. Die Öffentlichkeit wurde bei der Aufstellung des Planes beteiligt.
Genehmigungen und Beschwerden
Technische Anlagen, die schädliche Umwelteinflüsse hervorrufen könnten, müssen genehmigt werden. Für diese Verfahren ist die untere Immissionsschutzbehörde zuständig.
Für Beschwerden über Luftbelastungen stehen Ihnen je nach Verursacher verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung.
Lagerfeuer und Grillplätze
Die Landeshauptstadt hat für die geordnete Nutzung auf den geschützten Elbwiesen öffentliche Lagerfeuer und Grillplätze ausgewiesen.
Luftqualität in Dresden
Die aktuellen Belastungen der Dresdner durch Lärm und Luftschadstoffe sowie das Engagement der Behörden und der Stadt, diese Beeinträchtigungen zu vermindern, sind im Fachbericht »Luftqualität von Dresden« von 1998 und im Faktenbericht »Fakten 1999/ 2000« von 2001 dokumentiert.
Eine neu erarbeitete Karte zeigt die Luftbelastung mit Feinstaub an den Hauptverkehrsstraßen:

Informieren Sie sich auch über die Entwicklung weiterer Kennwerte der Dresdner Umwelt!
Kontakt
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