Notwasser
Im Zivilschutzfall kann die Trinkwasserversorgung ganz oder teilweise zusammenbrechen.
Für diese Situation sind für verschiedene Gebiete der Stadt jeweils Notwasserbrunnen ausgewiesen, an denen Wasser zur Verfügung steht.
Gebiete, die nicht ausreichend über Notwasserbrunnen versorgt werden können, werden mit Tankwasser versorgt.
Die Notwasserbrunnen werden schrittweise auf ihre Eignung geprüft und mit der entsprechenden technischen Ausrüstung ausgestattet.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Notwasserversorgung ist das »Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz)« (WasSG) vom 24. August 1965. Es regelt die Trink-, Brauch- und Löschwasserversorgung bei Ausfall der regulären Wasserversorgung im Verteidigungsfall, wobei der Schwerpunkt auf der Trinkwasserversorgung aus Notwasserbrunnen liegt.
Streng genommen gilt das WasSG nicht für Katastrophen (zum Beispiel Hochwasser). Trotzdem sollten Notwasserversorgungseinrichtungen so geplant und errichtet werden, dass sie auch im Katastrophenfall nutzbar sind. Das heißt für Dresden zum Beispiel, dass Notwasserbrunnen zusätzlich zu den Anforderungen des Wassersicherstellungsgesetzes wie gute Zugänglichkeit und Lage außerhalb von Trümmerschuttkegeln und Überschwemmungsgebieten liegen sollten.
Dresdner Notwasser
Entsprechend § 4 Abs. 1 WasSG ist die Stadt Dresden als kreisfreie Stadt zuständig für die Planung der Notwasserversorgung auf ihrem Territorium.
Derzeit gibt es in Dresden lediglich sieben Notwasserbrunnen, die entsprechend den Anforderungen des WasSG gebaut und ausgerüstet sind.
- Ortsamt Altstadt: 3
(Fetscherstraße 111, Lennestraße 10, World Trade Center Nähe Rosenstraße) - Ortsamt Cotta: 1
(Braunsdorfer Straße) - Ortsamt Plauen: 1
(Brauereistraße, Feldschlösschen-Brunnen) - Ortsamt Klotzsche: 1
(Waldbad Klotzsche) - Ortsamt Loschwitz: 1
(Winzerstraße)
Diese Brunnen werden jährlich gewartet und auf ihre Wasserqualität hin analysiert. Das Wasser dieser Brunnen entspricht nicht den strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung, erfüllt aber im Wesentlichen die Richtlinien für Nottrinkwasser. Lediglich beim Brunnen Brauereistraße ist wegen zu hoher LHKW-Belastung nur eine mittelfristige Nutzung (d.h. maximal sieben Tage) zulässig.
Darüber hinaus gibt es in Dresden 252 weitere Brunnen, die aufgrund ihrer Lage als Notwasserbrunnen infrage kommen. Sie sind für die Notwasserversorgung aber nicht speziell saniert und ausgerüstet. Nach derzeitiger Einschätzung werden etwa 140 dieser Brunnen für die Notwasserversorgung benötigt. Hier ist also noch viel zu tun, wobei eine flächendeckende gleichmäßige Notwasserversorgung aufgrund der ungünstigen Verteilung der Brunnen nicht möglich sein wird.
Um weitere Brunnen für die Notwasserversorgung zur Verfügung zu stellen, ist es notwendig, die tatsächliche Eignung einzelner Brunnen zu untersuchen (genaue Lage und Zugänglichkeit, technischer Zustand, Wasserförderung und Wasserqualität) und entsprechend den Anforderungen des WasSG zu sanieren. Dies kann nur erfolgen, wenn dafür durch den Bund, der die Zuständigkeit und damit auch die Finanzverantwortung für die Notwasserversorgung hat, Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Notwasserbrunnen
Anteil der versorgbaren Gebiete in Dresden

