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Standortbedingungen

Mit der Zuordnung des Standortes der geplanten Regenwasserbewirtschaftungsanlage zu einer der fünf regionalen Gebietstypen des natürlichen Wasserhaushaltes kann eine Vorauswahl getroffen werden, mit welchen Verfahren die bebauungsbedingten Eingriffe in den Gebietswasserhaushaltminimiert werden können.
Da jeder Standort seine spezifischen Eigenschaften besitzt, müssen diese ortskonkret für die Auslegung der Anlage ermittelt werden.
Von besonderer Wichtigkeit sind dabei:

Durchlässigkeit des Untergrundes

Wesentlich für eine Versickerung ist die Durchlässigkeit des Untergrundes. Nach Passieren der belebten Bodenzone beginnt die Versickerung des Regenwassers meist in den Lockergesteinen, die als Verwitterungshorizont oder als Sedimentauflage die Festgesteine des tieferen Untergrundes bedecken. Die Durchlässigkeit der Lockergesteine hängt von Ihrer Korngröße und -verteilung ab.
Nicht jeder Untergrund eignet sich für eine Versickerung - mancher ist zu wenig, mancher zu stark durchlässig.

Typische Lockergesteine in Dresden

Um die tatsächliche Durchlässigkeit Ihres Untergrundes zu bestimmen, können Sie einen kleinen Versuch durchführen. Die Anleitung liegt zum Download bereit:

Typische Lockergesteine in Dresden

Bodenart Durchlässigkeit
Steingeröll sehr stark durchlässig
Grobkies sehr stark durchlässig
Fein-/Mittelkies stark durchlässig
Sandiger Kies stark durchlässig
Grobsand stark durchlässig
Mittelsand (stark) durchlässig
Feinsand durchlässig
Schluffiger Sand (schwach) durchlässig
Schluff schwach durchlässig
Toniger Schluff (sehr) schwach durchlässig
Schluffiger Ton sehr schwach durchlässig

Versickerndes Regenwasser darf das Grundwasser nicht verunreinigen. Deshalb gelten folgende Regeln:

  • Über dem Grundwasser sollten durchlässige, aber gut reinigende Deckschichten lagern.
  • Versickerungsanlage: zwischen Sohle und mittlerem Höchstgrundwasserstand sollte mindestens ein Meter Abstand sein.
  • Ausnahme bei Versickerungsschacht: zwischen Oberkante der Reinigungsschicht und mittlerem Höchstgrundwasserstand sollten mindestens 1,5 Meter Abstand sein.

Über den mittleren Höchstgrundwasserstand informiert evtl. ein Baugrund- oder Bodengutachten für Ihr Grundstück, ansonsten kann im Umweltamt nachgefragt werden, ob für das Grundstück einzelne Daten vorliegen.

Bestimmte Gebiete in Dresden haben häufig einen besonders geringen Abstand zwischen Grundwasser und Geländeoberfläche (< 2 m). Im Umweltamt wird zur Zeit eine interaktive Karte erarbeitet, die Sie demnächst hier einsehen können. Bis dahin wenden Sie sich bitte direkt an das Umweltamt.

Altlasten in der Versickerungszone

Wo Regenwasser in Anlagen versickert, darf der Untergrund keine ausspülbaren Schadstoffe enthalten. Besteht ein Verdacht auf Bodenverunreinigung, sind spezielle Untersuchungen für den Nachweis notwendig, dass das Grundwasser nicht belastet wird.

Besonders kritische Altlasten stellen Deponien sowie Auf- und Verfüllungen von Tagebaurestlöchern dar. Hier sollte prinzipiell kein Regenwasser versickern – es sei denn, der Boden ist vollständig ausgetauscht worden.

Ob für Ihr Grundstück ein Altlastenverdacht besteht, können Sie schriftlich im Umweltamt anfragen. Bitte fügen Sie einen Grundbuchauszug bei, da nur dem Eigentümer bzw. dessen Beauftragtem eine solche Auskunft erteilt werden kann.

Belastung des Regenwassers

Durch Industrie, Gewerbe, Straßenverkehr und Dachmaterial kann Regenwasser z.T. erheblich mit Schadstoffen belastet sein. Schädlich verunreinigtes Regenwasser darf nicht ohne ausreichende Vorreinigung versickert oder in Gewässer eingeleitet werden.

Wie stark welches Regenwasser belastet ist und ob es versickern kann, erfahren Sie in einem Informationsblatt, das zum Download bereitliegt:

Je nach Stärke der stofflichen Belastung gilt folgendes:

  • Unbedenkliche Abflüsse können ohne Vorbehandlung versickern oder gedrosselt abgeleitet werden.
  • Tolerierbare Abflüsse müssen vorbehandelt werden. Oft reicht es, wenn das Regenwasser durch eine bewachsene Mutterbodenschicht versickert.
  • Nicht tolerierbare Abflüsse dürfen i.d.R. nicht ohne Vorbehandlung in Sonderanlagen versickern. Solche Anlagen müssen von der Unteren Wasserbehörde genehmigt werden.

Geländeneigung

Durchlässige Oberflächen an einem steilen Hang anzulegen, ist häufig schwierig, da das Regenwasser stark abfließt. Hier ist eine besonders »rauhe« Gestaltung notwendig, z.B. durch geeigneten Bewuchs oder Querrinnen.

Versickerungsflächen müssen je nach Neigung des Geländes an bestimmten Stellen angeordnet werden. Ein Versickerungsmulde beispielsweise sollte vom Hang aus gesehen immer unterhalb von Gebäuden und mit ausreichendem Abstand zu Unterliegern angelegt werden.

Anforderungen an Versickerungsanlagen
Hangneigung Anforderungen
0 bis 2 % ohne Einschränkung
> 2 bis 6 % Länge auf 3-10 m begrenzt in Gefällerichtung anzulegen
> 6 bis 12 % parallel zum Hang anzulegen
> 12 % Sonderbaumaßnahmen erforderlich

Einleitung in Oberflächengewässer

Liegt Ihr Grundstück an einem Fließgewässer, so können Sie unbelastetes Regenwasser direkt einleiten. Die einleitbare Menge orientiert sich dabei am natürlichen Oberflächenabfluss des jeweiligen Gewässereinzugsgebietes.

Anforderungen an die Einleitstelle:

  • spitzwinklig zur Fließrichtung
  • Fließgeschwindigkeit kleiner als 1 m/s
  • oberhalb der Mittelwasserlinie
  • möglichst naturnahe Gestaltung (Pflanzen, Material)
  • bei größeren Regenwassermengen ist das gegenüberliegende Ufer (»Prallhang«) zu sichern

Unbelastetes oder tolerierbar belastetes Regenwasser (siehe oben) aus nicht gewerblich genutzten Grundstücken kann ohne wasserrechtliche Erlaubnis eingeleitet werden, sofern die Ableitung nicht über gemeinschaftliche Anlagen mehrerer Grundstücke erfolgt.
Die Einleitstelle als Baumaßnahme am Gewässer bedarf jedoch in jedem Fall einer wasserrechtlichen Genehmigung.

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Umweltamt
Untere Wasserbehörde

 
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
 
Grunaer Straße 2
01067 Dresden
Stadtplan 
Stadtplan
 
0351-4886125
 
0351-4886202




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