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Grundwassernutzung

Das Grundwasser ist per Gesetz ein Gewässer und unterliegt damit den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der Wassergesetze.

Arten der Nutzung

  • Entnehmen von Grundwasser über Brunnen
  • Einleiten von Stoffen (z.B. Niederschlagswasser)
  • Absenken und Aufstauen
  • teilweise auch Einbringen von Erdwärmesonden

Die wasserrechtliche Beurteilung von Eingriffen in das Grundwasser ist besonders schwierig, da es für den Betrachter unsichtbar ist und nur aufwendig erkundet werden kann.

Wasserrechtliche Erlaubnis

Für Grundwasserbenutzungen ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die von der Wasserbehörde erteilt wird. Ausnahmen bilden alle die Grundwasserbenutzungen, die unter Einhaltung der Wassergesetze und einer auf deren Grundlage erlassenen Verordnung erlaubnisfrei ausgeübt werden dürfen.

Eingriffe durch Bauvorhaben

Die Eingriffe in das Grundwasser durch Bauvorhaben sind mit ca. 20 pro Jahr annähend konstant. Im Jahr 2008 zeichnete sich mit 12 Vorhaben ein rückläufiger Trend ab.

Schwerpunkte

  • Sanierungen von Abwasserkanälen der städtischen Kanalisation
  • Bauvorhaben öffentlicher Versorgungsträger

Private Nutzung

Während die Förderung von Grundwasser für die Brauchwasserversorgung von Industrie und Gewerbe annähernd gleich geblieben ist, hat die Errichtung von Haus- bzw. Gartenbrunnen zur Grundwassernutzung seit 2006 sprunghaft zugenommen. Wurden 2005 noch rund 30 Anzeigen registriert, waren es 2006 bereits 75 und 2007 136 Anzeigen. Im Jahr 2008 wurden 90 Haus- oder Gartenbrunnen neu angezeigt.

Der Trend zur Nutzung erneuerbarer Energien hat sich auch auf die Anzahl der Anlagen zur Nutzung von Erdwärme und die dafür erforderlichen Wasserrechtsverfahren ausgewirkt.