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Gewässerqualität

Gewässergüte

Die bei Starkregenereignissen auftretenden Misch- und Regenwassereinleitungen aus dem Kanalnetz der Stadtentwässerung Dresden GmbH (SEDD) in die Gewässer zweiter Ordnung im Stadtgebiet Dresden sollen einer immissionsorientierten Bewertung unterzogen werden. Wesentlich ist es dafür, die biologische und chemische Gewässergüte zu kennen.

Mit Inkrafttreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) wurde in Sachsen eine sehr umfangreiche neue Methodik zur Zustandsbewertung größerer Gewässereinheiten, sogenannter Wasserkörper, erarbeitet. Sie umfasst neben der Wasserqualität nun den ökologischen Gesamtzustand des Gewässers und führt gegenüber früheren Untersuchungen zu veränderten Bewertungsergebnissen.

Da der methodische Aufwand für kleinere Gewässer, wie es die meisten Stadtgewässer in Dresden sind, nicht gerechtfertigt ist, war eine methodische Anpassung erforderlich. Durch das Umweltamt Dresden wurde dazu im Jahre 2008 ein Auftrag mit dem Ziel vergeben, dass sowohl ein qualifizierter Vergleich der Ergebnisse mit den Erhebungen des Umweltamtes aus früheren Jahren, als auch ein Vergleich mit den Daten des Landes Sachsen möglich ist.

Als Beispielgewässer wurde der Lockwitzbach im Bereich des Stadtgebietes Dresden gewählt. Grundlage waren die vom Umweltamt Dresden und der SEDD festgelegten acht Untersuchungsstellen. Die Tabelle 5.1 enthält eine Zusammenstellung der wichtigsten Ergebnisse.

Mit den Untersuchungen wurden Belastungsschwerpunkte an den Untersuchungsstellen »An der Niedermühle«, »Berthold- Haupt-Straße« und »Mündung« ermittelt, welche auf Misch- und Regenwassereinleitungen aus dem Kanalnetz der Stadtentwässerung Dresden GmbH (SEDD) hinweisen. Die Ergebnisse bilden die Basis für weitere Immissionsbetrachtungen, auf deren Grundlage dann Maßnahmen zur gewässerverträglichen Optimierung der Abschläge von Misch- und Regenwasser aus dem Kanalnetz erarbeitet werden.

Gewässerstrukturgüte

Im Zeitraum 2007/2008 wurden durch die Landeshauptstadt keine Daten zur Gewässerstrukturgüte erfasst. Im Rahmen der Bestandserhebung für die EU-Wasserrahmenrichtinie wurde durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie eine Gewässerstrukturgütekartierung der Oberflächenwasserkörper im Freistaat Sachsen durchgeführt.

Nähere Informationen im Internet unter:

Anlagenbezogener Gewässerschutz / Indirekteinleitungen

Unter diesem Thema wird das wasserrechtliche Handeln zu Anlagen und Einleitungen zusammengefasst, die nicht unmittelbar auf ein Gewässer einwirken, die jedoch bei nicht ordnungsgemäßem Betrieb zu einer Gewässergefährdung führen können. Zu diesen Anlagen gehören Abwasseranlagen, z. B. Abwasserbehandlungsanlagen für Industrieabwasser und gewerbliches Abwasser und Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöltankanlagen, Tankstellen). Als Indirekteinleitungen werden Einleitungen von Abwasser z. B. der Industrie und des Gewerbes über eine öffentliche Abwasseranlage in ein Gewässer bezeichnet.

Im Bereich Indirekteinleitungen war der Arbeitsanfall im Zeitraum 2007/2008 annähernd gleichbleibend. Es wurden 36 Indirekteinleiter-Bescheide für die Einleitung von industriellen oder gewerblichen Abwässern in Kanalisationsanlagen erarbeitet. Aufgabenschwerpunkt war die Anpassung, Erweiterung und Aktualisierung bestehender Genehmigungen an geänderte Produktionsbedingungen und Produkte sowie an geänderte rechtliche Anforderungen. Ein Verfahren erfolgte nach den Vorschriften der §§ 46 b ff des Sächsischen Wassergesetzes unter Öffentlichkeitsbeteiligung. Dies betraf das Genehmigungsverfahren der Firma Sächsisches Serumwerk Dresden.

Foto: Tümpel

Schwierig ist eine Verbesserung der Gewässergüte bei Gewässern, die vom Umland in das Stadtgebiet eintreten und durch landwirtschaftlich genutzte Gebiete führen.