Luftverkehr
Die unmittelbare Nähe des Flughafens Dresden zum Stadtgebiet bedeutet für die Anwohner erhebliche Lärmbelastungen.
Messstellen
Fluggeräusche sind nicht konstant, sondern unterliegen insbesondere in ihrer Zeitdauer und Lautstärke starken Schwankungen. Deshalb wird für die einzelnen Messstellen ein Mittelungspegel (der energieäquivalente Dauerschallpegel) aller Flugereignisse gebildet.
Infolge der Lage des Flughafens auf dem Territorium der Stadt und der Orientierung der Start- und Landebahn sind viele Einwohner vom Fluglärm betroffen.
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Energieäquivalenter Dauerschallpegel
Energieäquivalenter Dauerschallpegel
Da der Flughafen Dresden sich innerhalb des Ballungsraumes befindet, wurde er bei der Lärmkartierung nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie berücksichtigt. Den Lärmkarten, die durch statistische Angaben zur Lärmbetroffenheit ergänzt werden, liegt einer rechnerische Ermittlung der Lärmpegel zugrunde.
Planungszonen
Um einer Verstärkung des Konfliktes bei einer Zunahme der Zahl der Flugbewegungen vorzubeugen, wurden auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes des Freistaates Sachsen im Regionalplan Oberes Elbtal/ Osterzgebirge zwei Planungszonen definiert. In ihnen ist die künftige Flächennutzung aufgrund der Belastungen des prognostischen Luftverkehrs eingeschränkt. So ist im »Bereich erhöhter Fluglärmbelastung« die Planung von Wohngebieten nur ausnahmsweise zulässig. Im höher belasteten »Siedlungsbeschränkungsbereich« dürfen generell keine neuen Bauflächen ausgewiesen werden, auf denen Wohnungen errichtet werden können.
Bestehendes Baurecht bleibt jedoch unberührt. Gegenwärtig leben im »Siedlungsbeschränkungsbereich« 2.900 und im »Bereich erhöhter Fluglärmbelastung« weitere 19.800 Menschen.
Bauherreninformation
Eine detaillierte interaktive Karte stellt die Gebiete in der Umgebung des Flughafens Dresden dar, für die in Abhängigkeit von der Raumnutzung erhöhte Anforderungen an den baulichen Schallschutz gestellt werden. In baurechtlichen Verfahren ist ein Nachweis der Luftschalldämmung von Außenbauteilen vor Außenlärm erforderlich. Diese Karte berücksichtigt die Belastungen des prognostischen Luftverkehrs.
Zur Minderung der bestehenden Konflikte hat die Flughafen Dresden GmbH für die Anwohner der näheren Umgebung des Flughafens ein Schallschutzprogramm realisiert. Durch die finanzielle Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern und schallgedämmter Lüftungseinrichtungen in Höhe von 2,8 Mio. Euro verbesserte sich in den Jahren von 1996 bis 2004 der Lärmschutz für zirka 1550 Bewohner von 410 Wohnhäusern mit zirka 460 Wohnungen.
Anzahl der Flugbewegungen
Der im Jahr 1997 eingetretene Trend einer Abnahme der Flugbewegungen kehrte sich im Jahr 2004 um. Die geringfügige Abnahme im Jahr 2007 ist die Folge der Sanierung der Start- und Landebahn in diesem Jahr.
Ein Trend für die Anzahl der Nachtflugbewegungen kann nicht angegeben werden, selbst wenn die Nachtpostflüge herausgerechnet werden. Die im äquivalenten Dauerschallpegel ausgedrückte Fluglärmbelastung zeigt einen uneinheitlichen Verlauf.
Die Verschiebung der Start- und Landebahn um 70 Meter in nordwestliche Richtung und ihre Verlängerung um 350 Meter in nordöstliche Richtung, die seit September 2007 verkehrswirksam ist, hat keine signifikante Änderung der Lärmbelastung im Nahbereich bewirkt. Auch für die Messorte im Nordosten werden keine Dauerschallpegel ermittelt, die sich aus denen der vergangenen Jahre herausheben. Die Verschiebung der Landeschwelle wirkt hier einer Zunahme der Belastung entgegen.
Seit dem 26. Oktober 2008 gelten neue Regelungen für den Nachtflugbetrieb. Planmäßige Starts und Landungen im gewerblichen Linien- und Bedarfsluftverkehr sind ab 5 : 30 Uhr und bis 23 : 30 Uhr Ortszeit möglich, verfrühte Landungen bereits ab 5 : 00 Uhr und verspätete Starts und Landungen noch bis 24 : 00 Uhr. Weiterhin erlaubt sind insbesondere Flüge zur Hilfeleistung in Not- und Katastrophenfällen.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Dresdner Flughafens:
Jährliche Flugbewegungen am Flughafen Dresden (pro Jahr)


