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Luftverkehr

Foto: Flugzeug über einem Wohngebiet

Infolge der Lage des Flughafens auf dem Territorium der Stadt und der Orientierung der Start- und Landebahn sind viele Dresdner vom Fluglärm betroffen. Besonders belastet sind die Einwohner in den Stadtteilen Hellerau und Weixdorf. Die Flughafen Dresden GmbH überwacht den Fluglärm an insgesamt fünf Messstellen in diesen Stadtteilen und erfüllt damit die Vorgabe des Luftverkehrsgesetzes für Flughäfen, die dem Linienverkehr angeschlossen sind.

Messstellen

Bild: Messtellen

Fluggeräusche sind nicht konstant, sondern unterliegen insbesondere in ihrer Zeitdauer und Lautstärke starken Schwankungen. Deshalb wird für die einzelnen Messstellen ein Mittelungspegel (der energieäquivalente Dauerschallpegel) aller Flugereignisse gebildet. Da bis zum Jahr 2008 bei der Mittelung die Gewichtsfaktoren nach dem Fluglärmgesetz von 1971 berücksichtigt worden sind, handelt es sich bei diesen Angaben im Gegensatz zu jenen für die Folgejahren - streng genommen - um Beurteilungspegel. Die sich daraus ergebende Differenz liegt bei rund 1,5 dB(A).

Die Verschiebung der Start- und Landebahn um 70 Meter in nordwestliche Richtung und ihre Verlängerung um 350 Meter in nordöstliche Richtung, die seit September 2007 verkehrswirksam ist, hat keine signifikante Änderung der Lärmbelastung im Nahbereich bewirkt. Auch für die Messorte im Nordosten werden keine Dauerschallpegel ermittelt, die sich aus denen der vergangenen Jahre herausheben. Die Verschiebung der Landeschwelle wirkt hier einer Zunahme der Belastung entgegen.

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Energieäquivalenter Dauerschallpegel

Grafik: Energieäquivalenter Dauerschallpegel an verschiedenen Standdorten

Energieäquivalenter Dauerschallpegel


Zwei weitere Messstationen betreibt die Vereinigung gegen Fluglärm Dresden e. V. in eigener Regie. Die Ergebnisse der Stationen, die sich in Hellerau-Rähnitz und in Weixdorf befinden, werden auf den Internetseiten des Deutschen Fluglärmdienstes e. V. veröffentlicht.

Da der Flughafen Dresden sich innerhalb des Ballungsraumes befindet, wurde er bei der Lärmkartierung nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie berücksichtigt. Den Lärmkarten, die durch statistische Angaben zur Lärmbetroffenheit ergänzt werden, liegt einer rechnerische Ermittlung der Lärmpegel zugrunde.

Planungszonen

Um einer Verstärkung des Konfliktes bei einer Zunahme der Zahl der Flugbewegungen vorzubeugen, wurden auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes des Freistaates Sachsen im Regionalplan Oberes Elbtal/ Osterzgebirge zwei Planungszonen definiert. In ihnen ist die künftige Flächennutzung aufgrund der Belastungen des prognostischen Luftverkehrs eingeschränkt. So ist im »Bereich erhöhter Fluglärmbelastung« die Planung von Wohngebieten nur ausnahmsweise zulässig. Im höher belasteten »Siedlungsbeschränkungsbereich« dürfen generell keine neuen Bauflächen ausgewiesen werden, auf denen Wohnungen errichtet werden können.
Bestehendes Baurecht bleibt jedoch unberührt. Gegenwärtig leben im »Siedlungsbeschränkungsbereich« 2.900 und im »Bereich erhöhter Fluglärmbelastung« weitere 19.800 Menschen.

Bauherreninformation

Eine detaillierte interaktive Karte stellt die Gebiete in der Umgebung des Flughafens Dresden dar, für die in Abhängigkeit von der Raumnutzung erhöhte Anforderungen an den baulichen Schallschutz gestellt werden. In baurechtlichen Verfahren ist ein Nachweis der Luftschalldämmung von Außenbauteilen vor Außenlärm erforderlich. Diese Karte berücksichtigt die Belastungen des prognostischen Luftverkehrs.

Zur Minderung der bestehenden Konflikte hat die Flughafen Dresden GmbH für die Anwohner der näheren Umgebung des Flughafens ein Schallschutzprogramm realisiert. Durch die finanzielle Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern und schallgedämmter Lüftungseinrichtungen in Höhe von 2,8 Mio. Euro verbesserte sich in den Jahren von 1996 bis 2004 der Lärmschutz für zirka 1550 Bewohner von 410 Wohnhäusern mit zirka 460 Wohnungen.


Anzahl der Flugbewegungen

Nach einem steilen Anstieg der Zahl der Flugbewegungen in der ersten Hälfte der neunziger Jahr ging sie in der zweiten Hälte wieder deutlich zurück und variierte im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts gering zwischen 33 Tausend und 37 Tausend.

Seit dem 26. Oktober 2008 gelten neue Regelungen für den Nachtflugbetrieb. Planmäßige Starts und Landungen im gewerblichen Linien- und Bedarfsluftverkehr sind ab 5:30 Uhr und bis 23:30 Uhr Ortszeit möglich, verfrühte Landungen bereits ab 5:00 Uhr und verspätete Starts und Landungen noch bis 24:00 Uhr. Weiterhin erlaubt sind insbesondere Flüge zur Hilfeleistung in Not- und Katastrophenfällen.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Dresdner Flughafens:


Jährliche Flugbewegungen am Flughafen Dresden (pro Jahr)

Diagramm: Flugbewegungen am Flughafen Dresden



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