Richtwerte
Die Tabelle gibt eine Übersicht über Orientierungs-, Richt- und Grenzwerte für Beurteilungspegel nächtlicher Straßenverkehrsgeräusche in Wohngebieten:
| Beurteilungs- pegel, nachts | Anwendung |
|---|---|
| 45 dB(A) | schalltechnischer Nacht-Orientierungswert für die städtebauliche Planung allgemeiner Wohngebiete: Die Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. |
| 49 dB(A) | Nacht-Grenzwert für schädliche Umwelteinwirkung durch Verkehrsgeräusche bei Bau oder Änderung öffentlicher Straßen in Wohngebieten: Eine Überschreitung löst Ansprüche auf aktiven oder passiven Schallschutz aus. |
| 55 dB(A) | vom Rat von Sachverständigen für Umweltfragen empfohlener Nacht-Zielwert für kurzfristige Lärmschutzpolitik: Bei Überschreitung kann gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden. |
| 60 dB(A) | Nacht-Sanierungsgrenzwert für Wohnräume an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes |
| 60 dB(A) | Nacht-Richtwert für verkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Straßenverkehrslärm: Insbesondere bei Überschreitung dieses Richtwertes kommen Verkehrsbeschränkungen, -verbote und -umleitungen auf der Grundlage des § 45 StVO in Betracht. |
| 65 dB(A) | Nacht-Richtwert für Dresdner Schallschutzfensterprogramm im Rahmen des „Lärmsanierungsprogramms für die lautesten Straßen" |
Diese Richtwerte gelten für Beurteilungspegel, berechnet nach der Verkehrslärmschutzverordnung. Beim Vergleich der Richtwerte mit dem bei der Lärmkartierung zugrunde gelegten Nacht-Lärmindex ist zu beachten, dass ein unmittelbare Bezug nicht möglich ist. Mit der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie wurden angepasste Berechnungsvorschriften speziell für die Lärmkartierung erlassen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Streichung von Zu- und Abschlägen, wie den Kreuzungszuschlag, und die Modellierung der Schallausbreitung. Für den Straßenverkehrslärm im Nahbereich von Straßen mit typischen Tagesgängen der Verkehrsstärke und abseits lichtzeichengeregelter Knotenpunkte kann davon ausgegangen werden, dass sich der Nacht-Lärmindex und der Nacht-Beurteilungspegel um weniger als ein Dezibel unterscheiden.
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Wirtschaft
Umweltamt
- Postfach 12 00 20
01001 Dresden - Bürozentrum Pirnaisches Tor
Grunaer Straße 2
01069 Dresden
1. Etage, N 105 - Stadtplan
- Stadtplan
- 0351-4886201
- 0351-4886202
- umweltamt@dresden.de
