Lagerfeuer
An fünf durch Feldsteine mit Schild gekennzeichneten Lagerfeuerstellen an der Elbe ist es gestattet, mit Erlaubnis der Landeshauptstadt Dresden Lagerfeuer zu entfachen und zu grillen.
Lagerfeuerstellen an der Elbe befinden sich an folgenden Orten:
- unterhalb der Moritzburger Straße (Ortsamt Pieschen),
- unterhalb der Eisenberger Straße (Ortsamt Pieschen),
- unterhalb der Drachenschänke (Ortsamt Neustadt),
- Trillemündung, auch Loschwitzbach genannt, (Ortsamt Loschwitz) und
- Hosterwitz, ehemalige Fähranlegestelle Laubegaster Straße (Ortsamt Loschwitz).
Die Nutzung der Feuerstellen bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Umweltamtes mit festliegendem Datum und Ortsbezug, die hier durch den Ausdruck des maschinell erstellten Bescheides ersetzt wird. Der Bescheid ist nur mit Bezahlstempel gültig. Die Gebühr beträgt 10 € und ist vor Durchführung des Lagerfeuers/Grillens in bar bei der Stadtkasse oder in den Bürgerbüros in den Ortsämtern zu entrichten.
Öffnungszeiten Stadtkasse:
- wochentags außer mittwochs 9 bis 12 Uhr,
- dienstags und donnerstags 14 bis 18 Uhr,
- Bürgerbüros in den Ortsämtern: Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr,
- Bürgerbüros in Gorbitz und Prohlis: Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und zusätzlich Sonnabend von 8 bis 13 Uhr.
Die Buchung einer Feuerstelle ist ab vier Wochen (28 Tage) vorher bis zum Vortag des gewünschten Termins möglich.
Die Rückgabe bei Nichtnutzung kann vor dem gebuchten Termin telefonisch bzw. per Fax oder Mail beim Umweltamt erfolgen. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet.
Beantragen Sie online die Zustimmung zu einem Lagerfeuer und vergessen Sie bitte nicht, den maschinell erstellten Bescheid auszudrucken:
Hinweise
Bei Feuern und Grillfeuern sind die gesetzlichen Forderungen zum Immissionsschutz und zum Kreis-laufwirtschafts- und Abfallgesetz einzuhalten. Eine Rauchgasbelästigung von Anliegern ist auszuschließen. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art und von Gehölzschnitt ist verboten.
Die Bestimmungen der Polizeiverordnung zum Schutz der Nachtruhe und zur Benutzung akustischer Geräte sind einzuhalten.
An der Elbe gelten die Restriktionen der Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Bitte beachten Sie bei der Nutzung der Feuerstellen und Grillplätze im Schutzgebiet, dass das Befahren mit und das Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art außerhalb dafür zugelassener Wege und Plätze verboten ist. Die Genehmigung des Umweltamtes zur Nutzung der Feuerstellen beinhaltet nicht die Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen bzw. zum Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc.
Beachten Sie bitte auch, dass die Elbwiesen zur Futtergewinnung oder Beweidung landwirtschaftlich genutzt werden und deshalb während der Nutzzeit (Aufwuchs und Beweidung) nicht betreten werden dürfen.
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
