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Grillen

Ausgenommen von der Erlaubnispflicht ist das Grillen auf den behördlich zugelassenen und mit Schild gekennzeichneten Grillplätzen an der Elbe und in öffentlichen Grünanlagen, auf denen gebührenfrei und ohne Anmeldung oder Erlaubnis der Landeshauptstadt Dresden mit eigenem Gerät gegrillt werden kann. Diese Grillplätze an der Elbe (nicht zu verwechseln mit den Lagerfeuerstellen) befinden sich ausschließlich auf gepflasterten, asphaltierten oder betonierten Flächen.

Grillplätze befinden sich an folgenden Orten:

im Ortsamtsbereich Altstadt

  • Ostragehege (Open-Air-Gelände) 
  • Elbufer an der Marienbrücke (Volksfestgelände)
  • Elbufer an der Albertbrücke 1
  • Elbufer an der Albertbrücke 2

im Ortsamtsbereich Neustadt

  • Alaunplatz
  • Elbufer an der Albertbrücke
  • Elbufer unterhalb des Rosengartens
  • Elbufer an der Saloppe
  • Elbufer an der Marienbrücke

im Ortsamtsbereich Prohlis

  • Grünanlage am Rudolf–Bergander-Ring

im Ortsamtsbereich Cotta

  • Volkspark Briesnitz

Hinweise

Bei Feuern und Grillfeuern sind die gesetzlichen Forderungen zum Immissionsschutz und zum Kreis-laufwirtschafts- und Abfallgesetz einzuhalten. Eine Rauchgasbelästigung von Anliegern ist auszuschließen. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art und von Gehölzschnitt ist verboten.

Die Bestimmungen der Polizeiverordnung zum Schutz der Nachtruhe und zur Benutzung akustischer Geräte sind einzuhalten.

An der Elbe gelten die Restriktionen der Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Bitte beachten Sie bei der Nutzung der Grillplätze im Schutzgebiet, dass das Befahren mit und das Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art außerhalb dafür zugelassener Wege und Plätze verboten ist.

Beachten Sie bitte auch, dass die Elbwiesen zur Futtergewinnung oder Beweidung landwirtschaftlich genutzt werden und deshalb während der Nutzzeit (Aufwuchs und Beweidung) nicht betreten werden dürfen.

Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Kontakt

Erlaubnis für Feuer und Grillen im öffentlichen Raum

Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit
Ordnungsamt
Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst

 
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
 
Theaterstraße 11
01067 Dresden
3. Etage, R 326
Stadtplan 
Stadtplan
 
0351-4886361
 
0351-4886363




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