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Lagerfeuer & Grillen

Die Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden regelt das Abbrennen offener Feuer und das Grillen im privaten und im öffentlichen Bereich.

Im öffentlichen Bereich, d. h. auf Straßen, Plätzen und in allgemein zugänglichen Grün- und Erholungsanlagen, sind Feuer und Grillen grundsätzlich erlaubnispflichtig (Anfragen siehe Kontaktspalte).

Die Stadt stellt Grillplätze und Lagerfeuerstellen bereit. Eine interaktive Karte zeigt die städtischen Lagerfeuer- und Grillstellen

Auf den in der Karte gezeigten städtischen Grillplätzen ist das Grillen erlaubnis- und gebührenfrei und ohne Anmeldung möglich.

Es gibt in Dresden fünf Lagerfeuerstellen an der Elbe, an denen mit Erlaubnis der Landeshauptstadt Dresden für eine Gebühr von 10 € ein Lagerfeuer entfacht oder gegrillt werden darf.

Auf Privatgrundstücken außerhalb von Schutzgebieten ist das Abbrennen offener Feuer und das Grillen mit handelsüblichen Geräten und Brennstoffen erlaubt, wenn erhebliche Belästigungen Dritter ausgeschlossen sind und keine Abfälle verbrannt werden. In Schutzgebieten gelten die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen.

Kontakt

1. Erlaubnis für Feuer und Grillen im öffentlichen Raum

Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit
Ordnungsamt
Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst

 
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
 
Theaterstraße 11
01067 Dresden
3. Etage, R 326
Stadtplan 
Stadtplan
 
0351-4886361
 
0351-4886363

2. Nutzung der Lagerfeuerplätze an der Elbe

Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Wirtschaft
Umweltamt
Abteilung Untere Wasser-, Naturschutz-, Landwirtschafts- und Bodenschutzbehörde

 
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
 
Bürozentrum Pirnaisches Tor
Grunaer Straße 2
01069 Dresden
2. Etage, Zi. N 203
Stadtplan 
Stadtplan
 
0351-4886241
 
0351-488996241




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