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Genehmigungen & Beschwerden

Genehmigungen

Technische Anlagen, die in besonderem Maße schädliche Einwirkungen auf die Umwelt hervorrufen können, müssen genehmigt werden.
Die Untere Immissionsschutz- und Abfallbehörde berät Sie gern über die Wege und die Form der notwendigen Antragstellung.

Aber auch bei Anlagen oder Tätigkeiten, die nicht explizit einer Genehmigung bedürfen, muss darauf geachtet werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden.
Im Beschwerdefall kann hier die Behörde auch nachträglich noch Auflagen erteilen, um den Schutz der Bürger zu gewährleisten.

Ansprechpartner für Bürger

Gleichzeitig ist das Amt Ansprechpartner für alle Bürger, die sich bzw. ihr Umfeld durch Luftschadstoff-, Lärm- oder andere Immissionen gestört oder beeinträchtigt fühlen.

Für Baustellen, durch deren Betrieb erhebliche Staub- oder Lärmbelastungen verursacht werden, stehen unter den Rufnummern 4886148 (Staub, Abgase) bzw. 4886242 (Lärm, Licht) Ansprechpartner zur Verfügung.

Bei Rauchgasbelästigungen durch Kleinfeuerungsanlagen können Sie ebenfalls Kontakt zur Unteren Immissionsschutz- und Abfallbehörde aufnehmen.
Betrifft Ihre Anfrage die eigene Anlage, so sollten Sie sich direkt an den Schornsteinfegermeister Ihres Kehrbezirkes wenden. Durch den Einsatz schadstoffarmer Brennstoffe in Kleinfeuerungsanlagen können auch Sie das Entstehen schädlicher Abgase so gering wie möglich halten.

Arbeitsschwerpunkte der unteren Immissionsschutzbehörde

Zum 1. August 2008 wurde die Verwaltungs- und Funktionalreform im Freistaat Sachsen vollzogen. Diese betraf auch die Untere Immissionsschutzbehörde, da viele Aufgaben vom Freistaat Sachsen auf die Landeshauptstadt Dresden übergingen.

Die Aufgaben im Überblick:

  • immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen
    • Genehmigungen für Neuerrichtung von Anlagen
    • Änderungsgenehmigungen für bestehende Anlagen
  • immissionsschutzrechtliche Anzeigeverfahren für Anlagenänderungen, die Auswirkungen auf die zu schützenden Güter haben können
  • immissionsschutzrechtliche Anlagenüberwachung
  • immissionsschutzfachliche Bewertung bei Genehmigungs- und Überwachungsverfahren
    • Durchführung fachbezogener Recherchen zum Stand der Technik und verfahrenstechnischer Problemstellungen
    • Ergebnisumsetzung beim Rechtsvollzug
    • Immissionsmessungen insbesondere von Lärm, Licht und elektromagnetischen Feldern
  • rechnergestützte Dokumentation von Betreiber- und Anlagendaten
  • Anordnungen zur Minderung von Immissionsbelastungen beim Betrieb von Industrie- und Gewerbeanlagen
    • u.a. zu Luftbelastungen, Baustellen und zur Kehrpflicht
  • Anhörungen aufgrund gesetzlich vorgegebener, aber durch Bürger und Anlagenbetreiber verweigerter Kontroll- und Zahlungspflichten
  • Bescheide an Bürger zur Durchsetzung von Schornsteinfegertätigkeiten und Zahlungen zur Gewährleistung von Feuersicherheit an Wohngebäuden
  • Erteilung von (auch befristeten) Ausnahmeregelungen
  • Festsetzung von Zwangsgeld zur Durchsetzung der angeordneten Maßnahme
  • Meldungen von Ordnungswidrigkeiten wegen Luftbelastungen an die Bußgeldstelle der Stadt

Ähnlich der Bauaufsichtsbehörde übt damit das Umweltamt sowohl eine Genehmigungsfunktion als auch eine Kontroll- und Überwachungsfunktion für immissionsschutzrechtliche Belange bestimmter Anlagenbereiche aus.

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Wirtschaft
Umweltamt
Abteilung Untere Immssionsschutz- und Abfallbehörde

 
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
 
Bürozentrum Pirnaisches Tor
Grunaer Straße 2
01069 Dresden
2. Etage, N 206/207
Stadtplan 
Stadtplan
 
0351-4886181
 
0351-4886183




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