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Entwurf des neuen Luftreinhalteplanes

Entwurf eines Luftreinhalteplanes für das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47 Abs. 5 BImSchG

(Entwurf Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Dresden Stand 25.11.2010)

Nach § 47 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830 ff), zuletzt geändert durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1728) ist für ein Gebiet durch die zuständige Behörde ein Luftreinhalteplan aufzustellen, sofern Immissionsgrenzwerte einschließlich festgelegter Toleranzmargen überschritten sind.

Im Jahr 2009 wurden an den Messstationen Bergstraße und Dresden-Nord mehr als die 35 zulässigen Überschreitungen des Tagesmittelwertes für Feinstaub (PM10) festgestellt. An der Station Bergstraße wurde zusätzlich die Toleranzmarge des Jahresmittelgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten.

Daraufhin beabsichtigt die Landeshauptstadt Dresden den Luftreinhalte- und Aktionsplan vom Mai 2008 fortzuschreiben und hat dazu einen neuen Entwurf für einen Luftreinhalteplan nach § 47 BImSchG erarbeitet. Gemäß § 47 Abs. 5 BImSchG ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Planes zu beteiligen.

Der Entwurf des Luftreinhalteplanes liegt gemäß § 47 Abs. 5a BImSchG vom 03. Januar 2011 bis einschließlich 03. Februar 2011 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Raum N120, Grunaer Straße 2, 01069 Dresden, während der angegebenen Zeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus:

  • montags und freitags 9 bis 12 Uhr,

  • dienstags und donnerstags 9 bis 18 Uhr,

  • mittwochs geschlossen.

In der Zeit vom 3. Januar 2011 bis einschließlich dem 18. Februar 2011 können zu dem Planentwurf von jedermann Hinweise, Einwände oder Anregungen beim Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 120020, 01001 Dresden, schriftlich eingereicht werden.

Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden bei der Entscheidung über die Annahme des Planes angemessen berücksichtigt.

Die amtliche Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47 Abs. 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erfolgt am 23.12.2010 im Dresdner Amtsblatt.

Mit der Möglichkeit der Einsichtnahme in den Entwurf des Luftreinhaltesplanes im Rahmen der Internetpräsentation der Landeshauptstadt Dresden soll eine zusätzliche Möglichkeit zur Information geschaffen werden.

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