Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Landeshauptstadt Dresden
Das ehemalige Regierungspräsidium Dresden (jetzt "Landesdirektion Dresden) hat als zuständige Behörde einen Luftreinhalte- und Aktionsplan für das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden aufgestellt.
Auf über 170 Seiten sind im Luftreinhalteplan u. a. Messergebnisse der Dresdner Luftmessstationen, Verschmutzungsursachen, Verteilung der Luftverschmutzungen im Stadtgebiet und Modelle von Immissionsprognosen zu finden. Außerdem werden laufende und künftige Maßnahmen beschrieben, die nötig sind, um die Grenzwerte zur Luftreinhaltung einzuhalten, bzw. nicht zu überschreiten.
Den kompletten Luftreinhalteplan finden Sie hier zum Download:
- Textteil (*.pdf, 4535 KB)
- Emissionskarten 1 bis 8 (*.pdf, 1004 KB)
- Immissionskarten 9 bis 16 (*.pdf, 5768 KB)
- Immissionskarten 17 bis 25 (*.pdf, 4924 KB)
Der Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Landeshauptstadt Dresden sieht insbesondere im Kapitel 9 eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Feinstaub- und Stickoxidbelastung in der Stadt unter die jeweiligen Grenzwerte absenken sollen.
Der vorliegende Luftreinhalteplan löst das Problem der Grenzwertüberschreitung nicht vollständig. Er muss deswegen fortgeschrieben werden. Am 1. August 2008 ist dafür als Folge der Verwaltungsreform des Freistaates Sachsen die Zuständigkeit auf die Landeshauptstadt Dresden übergegangen.
In ihrem fünften Aktionsprogramm zum Umweltschutz aus dem Jahr 1992 hatte die Europäische Gemeinschaft eine umfassende Überarbeitung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsvorschriften über Luftschadstoffe vorgesehen. Das neue Luftqualitätsrecht der EU (Luftqualitätsrahmenrichtlinie 1996/62/EG nebst dreier Tochterrichtlinien) wurde in nationales Recht umgesetzt durch die 7. Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und die 22. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissions-schutzgesetzes (BImSchV).
Die 7. Novelle zum BImSchG besagt laut § 47, Abs. 1 BImSchG dass für ein Gebiet ein Luftreinhalteplan aufzustellen ist, wenn in diesem Gebiet Grenzwerte + Toleranzmargen nach der 22. BImSchV überschritten werden. In der Landeshauptstadt Dresden waren Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub (PM10) und Überschreitungen von Grenzwert und Toleranzmarge bei Stickstoffdioxid festgestellt worden.
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