Stadttechnik
Die stadttechnische Leitplanung als Teilgebiet der Stadtplanung umfasst den stadttechnischen Teil der verbindlichen Bauleitplanung. Insbesondere gehören dazu Aufgaben wie der Abschluss von Verträgen zu den Bauleitplanverfahren, Erschließungsfragen für Einzelstandorte und die Erarbeitung komplexer stadttechnischer Lösungen.
So werden innerhalb der stadttechnischen Leitplanung Standortbeurteilungen zu Planverfahren abgegeben. Im Sachgebiet wird auf Antrag die Bescheinigung der Gemeinde über die gesicherte Erschließung nach § 63 SächsBO bearbeitet.
Bestätigung der Erschließung in Gebieten eines Bebauungsplans
Für Bauanzeigen nach § 63 SächsBO und Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB erhalten Sie die Bescheinigung zur gesicherten Erschließung im technischen Rathaus.
Im Sachgebiet werden Stellungnahmen, Konzepte für die Planungen und Beurteilungen zur Erschließung der einzelnen Bebauungsgebiete oder Einzelstandorten für Abwasser, Trinkwasser, Regenwasser, Fernwärme und Strom bearbeitet.
In den folgenden Seiten finden Sie interesante Informationen zum Regenwasser, erneuerbaren Energien:
