Gestaltungssatzungen
Diese Satzungen, die auch als örtliche Bauvorschriften bezeichnet werden, regeln zum Beispiel die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (auch Werbeanlagen) in einem genau abgegrenzten Teil des Gemeindegebietes oder bezeichnen besondere Anforderungen an bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Weitergehende Regelungen und Forderungen (nicht abschließend: zu Kinderspielflächen, zur Gestaltung von Gemeinschaftsanlagen, Kraftfahrzeugstellplätzen und Einfriedungen) können Inhalt dieser Satzungen sein. Die vorgenannten Inhalte können ebenso Bestandteil eines Bebauungsplans sein.
Die Gebiete, in denen Gestaltungssatzungen in Kraft sind, finden Sie im

Villengebiet Langebrück
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Innenstadt
Abteilungsleiterin Dr. Barbara Engel
