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Gestaltungssatzungen

Diese Satzungen, die auch als örtliche Bauvorschriften bezeichnet werden, regeln zum Beispiel die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (auch Werbeanlagen) in einem genau abgegrenzten Teil des Gemeindegebietes oder bezeichnen besondere Anforderungen an bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Weitergehende Regelungen und Forderungen (nicht abschließend: zu Kinderspielflächen, zur Gestaltung von Gemeinschaftsanlagen, Kraftfahrzeugstellplätzen und Einfriedungen) können Inhalt dieser Satzungen sein. Die vorgenannten Inhalte können ebenso Bestandteil eines Bebauungsplans sein.

Die Gebiete, in denen Gestaltungssatzungen in Kraft sind, finden Sie im

Langebrück

Villengebiet Langebrück

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
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Abteilung Stadtplanung Innenstadt
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4. Etage, Zimmer 4358
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Stadtplan
Telefonnummer 
0351-4883211
Faxnummer 
0351-4883113
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Zugang für Körperbehinderte

Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Abteilungsleiterin Andrea Steinhof

Postanschrift 
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Besucheranschrift 
Freiberger Straße 39
01067 Dresden
4. Etage, Zimmer 4325
Stadtplan 
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Telefonnummer 
0351-4883281
Faxnummer 
0351-4883456