Verfahrensstand des Flächennutzungsplanes
Durch die in den Jahren 1997 bis 1999 erfolgten Eingemeindungen nach Dresden und die Übernahme der jeweiligen Flächennutzungspläne der Gemeinden, die bei Erfordernis in einem Ergänzungsverfahren zur Rechtswirksamkeit geführt wurden, wird das Dresdner Stadtgebiet gleich einem Puzzle durch fünf Flächennutzungspläne und eine Flächennutzungsplan-Ergänzung abgedeckt.

Karte: Eingemeindungen 1997-1999
| Gemeindeteil | Planbezeichnung | Verfahrensstand |
|---|---|---|
| Dresden in den Stadtgrenzen vom 31.12.1996 | Teilflächennutzungsplan Dresden | rechtswirksam seit 10.12.1998 |
| Ortschaft Ockerwitz | Flächennutzungsplan Ockerwitz | rechtswirksam seit 21.05.1993 |
| Ortschaft Cossebaude | Flächennutzungsplan Cossebaude | rechtswirksam seit 24.09.1993 |
| Ortschaft Mobschatz | Flächennutzungsplan Mobschatz | rechtswirksam seit 16.03.1998 |
| Ortschaft Weixdorf | Flächennutzungsplan Weixdorf | rechtswirksam seit 14.10.1999 |
| Ortschaften Altfranken, Gompitz (ohne Ockerwitz), Oberwartha, Boxdorf (Teilfläche), Langebrück, Schönborn, Schönfeld-Weißig und Kauscha | Ergänzungsverfahren zu Flächennutzungsplan Dresden | rechtswirksam seit 03.04.2003 |
Erarbeitug eines neuen Flächennutzungsplans
Der Stadtrat hat aufgrund geänderter Planungsgrundlagen (Stadtgebiet mit Flächennutzungsplänen unterschiedlicher Planungsinhalte, Darstellungen und zeitlich versetzter Aktualitäten, Auswirkungen des Hochwassers 2002, Vielzahl von Brachen und Baulücken, Bevölkerungsprognose etc.) mit Beschluss vom 15.04.1999 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans für das durch die Eingemeindungen erweiterte Stadtgebiet beschlossen.
- Neuaufstellung Flächennutzungsplan
- Folgende Artikel gehören auch zum Rechtswirksamen Flächennutzungsplan
- Gesamtstädtische Entwicklungsziele
- Darstellungen
- Bestandteile
