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Verfahrensstand des Flächennutzungsplanes

Durch die in den Jahren 1997 bis 1999 erfolgten Eingemeindungen nach Dresden und die Übernahme der jeweiligen Flächennutzungspläne der Gemeinden, die bei Erfordernis in einem Ergänzungsverfahren zur Rechtswirksamkeit geführt wurden, wird das Dresdner Stadtgebiet gleich einem Puzzle durch fünf Flächennutzungspläne und eine Flächennutzungsplan-Ergänzung abgedeckt.

Karte: Eingemeindungen 1997-1999

Karte: Eingemeindungen 1997-1999

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtentwicklungsplanung
Abteilungsleiter Rolf Hermann

 
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
 
World Trade Center
Freiberger Straße 39
01067 Dresden
6. Etage, Zimmer 6308
Stadtplan 
Stadtplan
 
0351-4883540
 
0351-4883543
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Zugang für Körperbehinderte

GemeindeteilPlanbezeichnungVerfahrensstand
Dresden in den Stadtgrenzen vom 31.12.1996 Teilflächennutzungsplan Dresden rechtswirksam seit 10.12.1998
Ortschaft Ockerwitz Flächennutzungsplan Ockerwitz rechtswirksam seit 21.05.1993
Ortschaft Cossebaude Flächennutzungsplan Cossebaude rechtswirksam seit 24.09.1993
Ortschaft Mobschatz Flächennutzungsplan Mobschatz rechtswirksam seit 16.03.1998
Ortschaft Weixdorf Flächennutzungsplan Weixdorf rechtswirksam seit 14.10.1999
Ortschaften Altfranken, Gompitz (ohne Ockerwitz), Oberwartha, Boxdorf (Teilfläche),  Langebrück, Schönborn, Schönfeld-Weißig und Kauscha Ergänzungsverfahren zu Flächennutzungsplan Dresden rechtswirksam seit 03.04.2003

Erarbeitug eines neuen Flächennutzungsplans

Der Stadtrat hat aufgrund geänderter Planungsgrundlagen (Stadtgebiet mit Flächennutzungsplänen unterschiedlicher Planungsinhalte, Darstellungen und zeitlich versetzter Aktualitäten, Auswirkungen des Hochwassers 2002, Vielzahl von Brachen und Baulücken, Bevölkerungsprognose etc.) mit Beschluss vom 15.04.1999 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans für das durch die Eingemeindungen erweiterte Stadtgebiet beschlossen.