Rechtswirksamer Flächennutzungsplan
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan Dresdens, der sich aufgrund der Gebietsreform von 1999 aus fünf einzelnen Flächennutzungsplänen und einer Flächennutzungsplan-Ergänzung zusammensetzt, basiert auf Planungsgrundlagen der 1990er Jahre. Die damaligen Vorstellungen eines langfristigen extensiven Wachstums in allen Lebensbereichen und eines dementsprechenden Bauflächenbedarfs sind heute überholt. Deshalb wird der Flächennutzungsplan für das seit 1999 stark vergrößerte Stadtgebiet mit dem Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung neu aufgestellt. Bis zur Genehmigung und Veröffentlichung des neuen Flächennutzungsplans bleibt die Rechtswirksamkeit der fünf einzelnen Pläne und der Flächennutzungsplan-Ergänzung bestehen.
Der rechtswirksame FNP kann nicht im Internet eingesehen werden, sondern ist nur in analoger Form erhältlich.
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtentwicklungsplanung
Abteilungsleiter Rolf Hermann
