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Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan wird die Art der Bodennutzung für das gesamte Gebiet einer Gemeinde in den Grundzügen dargestellt. Dies erfolgt unter Beachtung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und der voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde.

Der Flächennutzungsplan hat sich an den Vorgaben der übergeordneten Landesentwicklungs- und Regionalplanung zu orientieren.

Der Flächennutzungsplan ist für die Stadt ein wichtiges Planungsinstrument, da die verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne) aus ihm entwickelt werden.

Gegenüber den Bürgern und Bürgerinnen besitzt der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen entstehen weder Ansprüche auf eine Baugenehmigung oder die Aufstellung eines Bebauungsplans noch auf mögliche Entschädigungsleistungen.

Der Flächennutzungsplan setzt sich zusammen aus den Planzeichnungen des Hauptplans, einem Erläuterungsbericht zu den Plandarstellungen und zu den inhaltlichen Bezügen und ergänzenden Beiplänen als Bestandteile des Erläuterungsberichts. Für neu aufzustellende Flächennutzungspläne ersetzt eine Begründung mit Umweltbericht den Erläuterungsbericht.

Ausführliche Informationen zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan Dresdens mit den Unterpunkten Gesamtstädtische Entwicklungsziele, Bestandteile und Verfahrensstand sowie zu den abgeschlossenen Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren und zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit den Informationen zu aktuellen gesamtstädtischen Entwicklungszielen, Darstellungen und Inhalten, Bestandteilen und Verfahrensstand/Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie in folgenden Rubriken:

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