Städtebauliche Denkmalschutzgebiete
Fördergegenstand/ Förderumfang
Erhaltung und Umgestaltung von Straßen- und Platzräumen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung insbesondere
- die Wiederherstellung des historischen Erscheinungsbildes
- Maßnahmen der Verkehrsberuhigung
- Abbruchmaßnahmen (nach § 147 BauGB)
- Quartiersentkernung und -neugestaltung
Förderung bis zu 100 % der Baukosten unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen und städtebaulichen Bedeutung.
Modernisierung und Instandsetzung, Umnutzung bzw. Aus- und Umbau von Gebäuden, Ensembles oder anderen baulichen Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung.
Förderung (Zuschuss) des denkmalpflegerischen Mehraufwandes unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen und städtebaulichen Bedeutung und der Wirtschaftlichkeit des Objektes.
Sicherungsmaßnahmen an erhaltenswerten Gebäuden, Ensembles oder sonstigen baulichen Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung, um deren Verfall zu verhindern.
Förderung bis zu 100 % der anfallenden Baukosten unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen und städtebaulichen Bedeutung.
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadterneuerung
Abteilungsleiterin
Kathrin Kircher

Alter Dorfkern

Königsstraße
