Sanierungs- und Entwicklungsgebiete
Was ist eigentlich ein Sanierungsgebiet?
Um dem drohenden Flächenverfall in den historischen Stadtteilen Dresdens entgegenzuwirken, der aufgrund der langen Vernachlässigung der Bausubstanz erstanden ist, wurden in Dresden nach 1989 neun Sanierungsgebiete mit einer Gesamtfläche von 294 Hektar förmlich festgelegt. Diese Gebiete waren durch besonders gravierende städtebauliche und bauliche Mißstände gekennzeichnet. Wegen des großen Umfangs der Aufgaben konnten auch nach zehn Jahren Sanierungstätigkeit bisher noch nicht alle Probleme beseitigt werden. Um die Sanierungsgebiete aufzuwerten, werden verschiedene Maßnahmen (Gebäudesanierung, Umfeldgestaltung, Gemeinbedarf) anteilig durch Städtebaufördermittel finanziert.
Innerhalb der Sanierungsgebiete bestehen besondere gesetzliche Regularien für die Bautätigkeit und die Veräußerung von Grundstücken. Das Stadtplanungsamt als Genehmigungsstelle der Sanierung prüft und begleitet Baumaßnahmen in Bezug auf ihre Übereinstimmung mit den Erneuerungszielen.
Wichtige Ziele städtebaulicher Erneuerung:
- sensible, denkmalschutzgerechte, umweltverträgliche und damit nachhaltige Sanierung der Gebäude unter Beachtung der Interessen der Bewohner
- Verbesserung der Wohnumfeldqualität durch umfassende Umgestaltung, Sanierung und Begrünung von öffentlichen Straßen und Plätzen
- Neuanlage und Förderung von Grünbereichen und Spielplätzen in öffentlichen wie privaten Bereichen und damit großflächige Entsiegelung der Blockinnenbereiche. In diesem Zusammenhang werden positive Effekte für die Entwicklung der stark versiegelten und überhitzten Stadtgebiete erwartet. Für die Bewohner, vor allem für Kinder, sollen neue Freizeit- und Spielbereiche geschaffen werden.
- Bau und Finanzierung von Gemeinbedarfseinrichtungen wie z.B. Jugendhäuser und -treffs, Bibliotheken u.a.
Ergebnisse:
Aufgrund der Finanzierung von Sicherungsmaßnahmen nach der Wende konnte der großflächig drohende Abriß in den Gründerzeitvierteln verhindert werden. Diese Sicherungsmittel wurden für jedes dritte Gebäude angewendet.
Durch die zum Teil sehr kostenintensive Förderung zur Gebäudesanierung ist gegenwärtig ein Sanierungsstand von 50 - 75%, je nach Gebiet, erreicht. Bis heute wurden ca. 250 Mio. DM Fördermittel für die Entwicklung der Sanierungsgebiete aufgewendet. Durch die Umgestaltung von Blockinnenbereichen sowie öffentlicher Plätze und Straßen und die Schaffung von Spielplätzen wurde das direkte Wohnumfeld entscheidend verbessert.
Viele in der Öffentlichkeit bekannte Vorhaben wären ohne die Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln nicht durchführbar gewesen. Als Beispiel dafür können gelten:
- die Sanierung des Nordbads in der Äußeren Neustadt
- die Revitalisierung der Ruine der St. Pauli Kirche im Hechtviertel
- der Bau der Stadtteilbibliothek im Bereich des Ortsamtes Pieschen.
Ausgleichsbetrag:
Die Lage eines Grundstücks in einem Sanierungsgebiet gestattet allen Grundstückseigentümern unter bestimmten Bedingungen Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig besteht aber auch die Pflicht zur finanziellen Beteiligung an den Kosten der Gebietsentwicklung. Diese so genannte Ausgleichsbetragspflicht besteht grundsätzlich für alle Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt des rechtsförmlichen Abschlusses der Sanierung. Ausführliche Informationen sind der Informationsbroschüre zu entnehmen.
- Informationsbroschüre zum Ausgleichsbetrag (*.pdf, 3433 KB)
Was ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme?
Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebietes entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden.
Die Gemeinde kann einen Bereich, in dem eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden soll, unter bestimmten Voraussetzungen durch Beschluss förmlich festlegen.

Louisenstraße

Luftbild der Neustadt
