Stadterneuerung und Städtebauförderung

Lageplan des Neumarkts
Anlass
Der Wiederaufbau des Neumarktgebietes gehört zu den zentralen Themen der Dresdner Stadtentwicklung in den nächsten Jahren. Die zerstörten Quartiere im Umfeld der Frauenkirche werden wieder aufgebaut. Damit wird die Stadtmitte verdichtet und es entsteht ein urbanes, lebendiges Zentrum. Das Symbol für die Erneuerung des Neumarktes ist die Frauenkirche.
Die Wahrung des historischen Kontextes im Kern der Dresdner Altstadt ist ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig werden die heutigen und zukünftigen Anforderungen an die Funktionalität der Innenstadt bei der Planung und Ausführung in diesem Gebiet berücksichtigt.
Vorbereitende Untersuchungen
Am 28. Februar 2002 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden mit Beschluss Nr. V 1806 - 40 - 2002 für das Neumarktgebiet vorbereitende Untersuchungen gemäß Paragraph 141 Baugesetzbuch eingeleitet.
Ein Lageplan, der auch zum Download bereitliegt, soll Ihnen einen Eindruck vom Umgriff des Untersuchungsgebietes bzw. Sanierungsgebietes vermitteln (*.pdf-Format, 900 KB).
In der rechten Spalte sind Ansprechpartner benannt.
- Lageplan (*.pdf, 913 KB)
Was sind vorbereitende Untersuchungen?
Werden in einem Stadtteil offensichtliche Mängel festgestellt, zu deren Behebung städtebauliche Sanierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch erwogen werden, so sind zunächst vorbereitende Untersuchungen gemäß Paragraph 141 Baugesetzbuch durchzuführen. Diese sollen abschließende Klarheit über Probleme und Ziele schaffen sowie das Erfordernis und die Durchführbarkeit einer Sanierungssatzung gemäß Paragraph 142 Baugesetzbuch prüfen.
Welche städtebaulichen Mängel prägen das Neumarktgebiet?
- Innerstädtische Brachflächen
Zahlreiche Grundstücke im Bereich des Neumarktes sind nicht entsprechend der zentralen Lage des Gebietes bebaut, bzw. werden nicht adäquat genutzt. Die brachliegenden Grundstücksflächen stehen im Widerspruch zur Bedeutung und Aufgabe des Neumarktgebietes als Teil des historischen Stadtkernes. - Fehlende Raumbildung
Das Neumarktgebiet verfügt über keine adäquate städtebauliche Raumbildung; dies gilt insbesondere für das Umfeld der bald wieder aufgebauten Frauenkirche. Damit besteht ein wesentliches Defizit bezüglich der stadtgestalterischen Ausprägung der Stadtmitte. - Funktionsschwäche
Das Gebiet ist hinsichtlich seiner Funktionsfähigkeit als Teil des Stadtzentrums erheblich beeinträchtigt. Es fehlen die Vielfalt und Dichte von gewerblichen und dienstleistungsorientierten Einrichtungen eines erlebbaren Stadtkernes, wie er dem Oberzentrum Dresden gerecht werden würde.
Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes
Mit der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes hat der Stadtrat im November 2002 im Rahmen des Besonderen Städtebaurechts die Voraussetzungen geschaffen, die zur Umsetzung der Erneuerungsziele insbesondere in finanzieller Hinsicht erforderlich sind.
Das Sanierungsgebiet Dresden-Neumarkt wurde bereits 2002 in das Bund-Länder-Programm »Städtebauliche Erneuerung« aufgenommen. Für den Durchführungszeitraum von 15 Jahren wurde von der Bewilligungsbehörde, Sächsische Aufbaubank-Förderbank, bisher ein Förderrahmen für zuwendungsfähige Maßnahmen in Höhe von ca. 42,3 Mio. EUR anerkannt. Die Förderung erfolgt entsprechend der Verwaltungsvorschrift »Städtebauliche Erneuerung« zu je einem Drittel durch den Bund, den Freistaat Sachsen und die Landeshauptstadt Dresden.
Für die weitere Vorbereitung und Betreuung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen hat die Landeshauptstadt die STESAD GmbH als Sanierungsbeauftragte eingesetzt.
Kontakt
Sanierungsbeauftragter
STESAD GmbH
- Königsbrücker Straße 17
01099 Dresden - 0351-4947350

Brachfläche vor der Landeszentralbank
