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Fördermittel der Europäischen Union

... für kleine und mittlere Unternehmen

Im Stadtteilentwicklungsprojekt Weißeritz können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 2006 mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Stadt Dresden bei Investitionen finanziell unterstützt werden.

Grundlage für die Vergabe der Mittel ist die Beihilferichtlinie der Stadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen an KMU im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Stadtentwicklung, Abschnitt B (Städtische Entwicklung).

Insgesamt stehen 1,3 Mio EUR für die Förderung von KMU zur Verfügung.

Die zur Verfügung stehenden Mittel zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen sind gegenwärtig voll ausgeschöpft.

Ziele der Förderung

Ziele der Förderung sind die Stärkung des Unternehmertums im Gebiet, die Verbesserung der Investitionstätigkeit und der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von Unternehmen sowie die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

Wer kann gefördert werden?

Grundsätzlich können alle Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern und einem maximalen Jahresumsatz von 40 Mio EUR gefördert werden.
Das können im Projektgebiet ortsansässige KMU sein oder solche, die ihre zu fördernde Betriebsstätte ins Projektgebiet legen. Ebenso können Existenzgründer gefördert werden.

Was kann gefördert werden?

  • Es können investive sowie nicht investive Maßnahmen, die zur Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit beitragen, gefördert werden.
  • Die Förderung des Vorhabens über die Sächsische Aufbaubank im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Infrastruktur« (GA) darf nicht möglich sein.
  • Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein, bevor ein Förderantrag bewilligt wird.

Die Maßnahme kann gefördert werden, wenn sie einen positiven Beitrag zur Entwicklung des Projektgebiets liefert. Entsprechende Kriterien finden Sie in Anlage 4 der Beihilferichtlinie (siehe unten).

Wenn Sie als UnternehmerIn beabsichtigen, einen Förderantrag zu stellen, sollten Sie genaue Vorstellungen über die Art und den Umfang Ihrer Investition haben.

Auf dieser Seite können Sie die Beihilferichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen mit den entsprechenden Anlagen, die De-Minimis-Erklärung und das Antragsformular mit einer Checkliste zur Überprüfung der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen herunter laden. Des weiteren stehen die auf dieser Seite aufbereiteten Informationen auch im Faltblatt der Stadt Dresden zur KMU-Förderung zum herunterladen für Sie bereit.

Beratung und weitere Informationen erhalten Sie bei den rechts aufgeführten Personen sowie der Industrie- und Handelskammer Dresden und der Handwerkskammer Dresden.

Ihre Anträge richten Sie bitte an das Büro für Umweltplanung und Stadtentwicklung – (B.U.S.).

Ansprechpartner im Stadtplanungsamt

Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Stadtentwicklung
Stadtplanungsamt
Abt. Stadterneuerung
Thomas Pieper

Telefonnummer 
0351-4883647
Faxnummer 
0351-4883816

Ansprechpartner im Amt für Wirtschaftsförderung

Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Wirtschaft
Amt für Wirtschaftsförderung
Helga Theiner

Telefonnummer 
0351-4882342

Beauftragtes Büro

B.U.S. – Büro für Umweltplanung und Stadtentwicklung
Iris Gleichmann

Postanschrift 
Zittauer Straße 16
01099 Dresden
Stadtplan 
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Telefonnummer 
0351-656 83 80