Ambulante Dienstleistungen
Niedrigschwellige Betreuungsangebote
Menschen mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung, können sogenannte niedrigschwellige Betreuungsangebote (nbA) in Anspruch nehmen.
Besonders bei demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen kann dadurch eine stundenweise, individuelle Betreuung zu Hause oder in einer Gruppe abgesichert werden.
Nachfolgend finden Sie die Übersichten der geförderten Angebote in Dresden.
- nbA für Menschen mit demenzieller oder psychischer Erkrankung im Alter (*.pdf, 160 KB)
- nbA für Menschen mit geistiger oder psychischer Erkrankung (*.pdf, 94 KB)
Pflegedienste
Entsprechend dem Grundsatz "ambulant vor stationär" soll ein hilfe- und pflegebedürftiger Mensch so unterstützt werden, dass er möglichst lange Zeit in seiner eigenen Wohnung bleiben kann.
Wenn Angehörige dabei an ihre Grenzen stoßen, bieten Sozialstationen und Pflegedienste ambulante medizinische Versorgung und Unterstützung an.
Die Finanzierung muss im Einzelfall (z. B. mit Krankenkasse, Pflegekasse oder Sozialamt) geklärt werden.
Wichtige Hinweise und Informationen für die Suche nach dem passenden Pflegedienst finden Sie nachfolgend:
- Pflegedienste - Hinweise und Informationen (*.pdf, 109 KB)
Ein Pflegedienst/ eine Sozialstation bietet folgende Leistungen an:
- Grundpflege (z. B. Körperpflege, Betten, Ankleiden)
- Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Verbandswechsel)
- aktivierende Maßnahmen (z. B. Bewegungsübungen)
- hauswirtschaftliche Versorgung
- Vermittlung anderer Dienstleistungen (z. B. Fußpflege, Friseur, Physiotherapie, Fahrdienste, Mahlzeitendienste)
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Pflegedienste in Dresden.
- Pflegedienste in Dresden (*.pdf, 166 KB)
Tagespflege
In Tagespflegestationen erfolgt Betreuung über den ganzen Tag. Dadurch werden pflegende Angehörige entlastet.
Somit können Pflegebedürftige in der eigenen Wohnung bleiben und ihre Selbstständigkeit weitgehend aufrecht erhalten, auch wenn mehr als ein ambulanter Pflegebedarf besteht.
- Tagespflegeeinrichtungen (*.pdf, 129 KB)
Kurzzeitpflege
Wenn die bisher pflegenden Angehörigen vorrübergehend verhindert sind (z. B. Urlaub) oder umfangreiche Renovierungsarbeiten in der Wohnung durchgeführt werden müssen, kann der zu Pflegende bis zu vier Wochen im Kalenderjahr in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung oder ein Pflegeheim einziehen.
Die Pflegekasse beteiligt sich entsprechend der Pflegestufe an den Kosten. Die Kostenklärung sollte unbedingt vor der Aufnahme erfolgen.
Hier erhalten Sie ein Merkblatt zur Kurzeitpflege und eine Anbieterübersicht für Dresden.
- Kurzzeitpflege - Hiweise und Informationen (*.pdf, 91 KB)
- Kurzzeitpflege - Einrichtungen (*.pdf, 113 KB)
Hausnotruf
Alternativ gibt es die Möglichkeit sich mit einem Notruftelefon und den damit verbundenen Serviceleistungen auszustatten.
- Hausnotruf (*.pdf, 116 KB)
Pflegeberatung
Ab dem Jahr 2009 haben Pflegebedürftige und pflegende Angehörige einen Anspruch auf kostenlose individuelle Pflegeberatung zu allen Fragen die sich bei einem eintretenden Pflegefall stellen.
Nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen wo Sie sich in Dresden beraten lassen können.
- Pflegeberatung in Dresden (*.pdf, 75 KB)
Vorsorgeregelungen
Im Notfall entscheidungsfähig bleiben
Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, was passiert, wenn Sie z. B. durch eine plötzliche Krankheit oder einen Unfall Ihre persönlichen Dinge nicht mehr selbst regeln können?
Wenn Sie keine Angehörigen oder Vertrauten bevollmächtigt haben, für Sie handeln zu dürfen, werden Behörden eingeschaltet. Um sicher zu gehen, dass auch wirklich in Ihrem Sinne entschieden wird, sollten Sie sich daher rechtzeitig mit dem Thema Vorsorgeregelung auseinandersetzen.
Das Betreuungsgesetz
Am 1. Januar 1992 wurde das neue Betreuungsgesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Die sogenannte Entmündigung - für viele ein Schreckgespenst - gibt es nicht mehr. Das Betreuungsgesetz regelt die rechtliche Ausgestaltung von Betreuungsverhältnissen. Gerade für ältere Menschen wird in einigen Fällen eine Betreuung vorgesehen, wenn zu befürchten ist, dass sie tatsächliche und rechtliche Fürsorge benötigen. Das Betreuungsgesetz bietet aber jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, falls durch einen eintretenden Ernstfall eigene Angelegenheiten vorübergehend oder auch dauerhaft nicht mehr erledigt werden können. Sinnvolle Alternativen sind:
- Die Vorsorgevollmacht
- Die Betreuungsverfügung
- Die Patientenverfügung (für Festlegungen auf medizinischem Gebiet)
Entsprechende Formulare bzw. Vordrucke sowie ausreichende Beratung zu diesem umfangreichen Thema erhalten Sie im Sachgebiet Offene Altenhilfe des Sozialamtes (Telefon: 03 51- 4 88 48 75).

