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Menschen mit Behinderung

Etwa jeder zehnte Bürger der Landeshauptstadt Dresden lebt mit einer Behinderung. Für diese Menschen ist es wichtig, dass sie ihren Alltag weitgehend selbständig und selbstbestimmt meistern können. Dazu bedarf es der barrierefreien Stadt.

Online-Stadtführer für Menschen mit Behinderungen

  • Der Online-Stadtführer für Menschen mit Behinderungen liegt als aktualisierte Ausgabe vor.
  • Für den Teilbereich Altstadt / Neustadt (26er-Ring) und für weitere ausgewählte Stadtteile wurde außerdem der Stadtplan für Menschen mit Mobilitätsbehinderung in aktualisierter und erweiterter Form veröffentlicht.
    Er enthält:
    • Rollwege und Bordabsenkungen
    • Barrierefreie Stellplätze
    • Barrierefreie Haltestellen des
    • öffentlichen Personennahverkehres
    • (Straßenbahn, Bus, S-Bahn)
    • Barrierefreie WC’s
  • Ergänzend werden im Teilplan ÖPNV-Netz mit Haltestellen für den Teilbereich des 26er-Rings die barrierefreien Haltestellen veröffentlicht.
  • Alle o. g. Informationen sind in Form eines interaktiven Stadtführers und Stadtplanes für Menschen mit Behinderungen, sowie im Themenstadtplan der Landeshauptstadt veröffentlicht.
Vorträge:

Kontakt

Beauftragte für Menschen mit Behinderungen

Landeshauptstadt Dresden
Beauftragte
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen

Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Besucheranschrift
Dr.-Külz-Ring 19
Raum 2/130
01067 Dresden
Barriereführer-ID
Zugang für Körperbehinderte

Ansprechpartner

Telefonnummer
+49 (0351) 4882832
Faxnummer
+49 (0351) 4882776
Foto: Rollstuhl

Feststellung Schwerbehinderung, Ausgabe Schwerbehindertenausweis und Antragsbearbeitung Landesblindengeld

Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Soziales
Sozialamt
Abt. Soziale Leistungen nach SGB XII
SG Schwerbehinderteneigenschaft./ Landesblindengeld

Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Besucheranschrift
Junghansstraße 2
01277 Dresden
Stadtplan
Stadtplan
Öffnungszeiten
Di 08:00 bis 12:00, 14:00 bis 18:00 Uhr
Do 08:00 bis 12:00, 14:00 bis 18:00 Uhr
Barriereführer-ID
Zugang für Körperbehinderte

Ansprechpartner

Telefonnummer
+49 (0351) 4881200

Aufgaben der Stadtverwaltung

Durch das Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden folgende Anträge bearbeitet und beschieden: • Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung nach dem § 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch einschließlich der Ausgabe des Schwerbehindertenausweises, • Anträge auf Gewährung des Landesblindengeldes nach dem Landesblindengeldgesetz





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