Arbeitsgelegenheiten Mehraufwandsentschädigung
Rechtgrundlage (neue Formulierung ab 01.04.2012):
§ 16 d Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Laufende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung des Jobcenters Dresden im Monat April 2012 (*.pdf, 49 KB)
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung sind Zusatzjobs („1-Euro-Jobs") mit der Zielsetzung, Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Diese Tätigkeiten sollen einerseits die soziale Integration fördern, andererseits aber auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrechterhalten, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Bei Arbeitsgelegenheiten wird vorausgesetzt, dass sie kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis darstellen. Arbeitnehmerüberlassung ist ausgeschlossen.
Die geschaffenen Arbeitsgelegenheiten müssen grundsätzlich zusätzlich und gemeinnützig sein und im öffentlichen Interesse liegen und dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder die Einrichtung von Arbeitsplätzen verhindern.
Auf der Grundlage des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogrammes des Jobcenters Dresden werden die Arbeitsgelegenheiten kategorisiert. Hintergrund hierfür ist eine zielgerichtete Steuerung der Maßnahmen auf die Bedürfnis- u. Bedarfslagen des Einzelfalls. Die Differenzierung richtet sich nach dem Betreuungsaufwand. Es wird dabei zwischen folgenden zwei Gruppen unterschieden:
- Kategorie A
Arbeitsgelegenheit ohne zusätzlichen Betreuungsaufwand - Kategorie C
Arbeitsgelegenheiten mit sozialpädagogischer Betreuung zur Begleitung bei sozialen Problemlagen während der Maßnahme, zur Erhöhung der Integrationsaussichten sowie zur nachhaltigen Sozialisation.
Erforderlich ist dabei die Durchführung von Profiling, Bewerbungstraining und Qualifizierung.
Profiling, Bewerbungstraining, Qualifizierung und Praktika sind mit Instrumentenreform ab 01.04.2012 nicht mehr im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit förderbar. Eine Kombination mit anderen Eingliederungsleistungen ist im Einzelfall vor, während oder nach der AGH möglich, wenn dadurch der einzelne Teilnehmer besonders unterstützt werden kann.
Tätigkeitsfelder
Zur Planung und Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung in Dresden sind in Abstimmung mit allen Arbeitsmarktbeteiligten Eckpunkte im "Förderkonsenz zu Maßnahmefeldern für geförderte Beschäftigungsprojekte nach dem SGB II in der Landeshauptstadt Dresden" festgelegt und durch 2 Beschlüsse der Trägerversammlung detaillierter untersetzt worden.
- Förderkonsens (*.pdf, 13 KB)
- Allgemeine Qualitätskriterien öffentlich geförderter Beschäftigung ARGE Dresden (*.pdf, 48 KB)
- Beschluss Trägerversammlung zu Tätigkeiten im Bereich Soziales (*.pdf, 13 KB)
- Beschluss der Trägerversammlung zu Tätigkeitsbereichen außerhalb Soziales (*.pdf, 11 KB)
Budapester Straße 34b
Bereich zweiter Arbeitsmarkt
Team 340 in der 3. Etage
- Postanschrift
- 01069 Dresden
- Besucheranschrift
- Budapester Straße 34b
01069 Dresden - Stadtplan
- Stadtplan
- Öffnungszeiten
- Mo. und Fr.: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di.: 08:00 bis 18:00 Uhr
Do.: 08:00 bis 16:00 Uhr - Telefonnummer
- 0351-475-1730
- Faxnummer
- 0351-475-410-3786
- E-Mail Adresse
- E-Mail an Team 340
Zur Beantragung der Förderung soll der Vordruck »Antrag-Zusatzjobs« verwendet werden. Um eine umfassende und abschließende Prüfung der Anträge zu ermöglichen, sind dem Antrag bei Einreichung folgende Unterlagen beizufügen (bei nachfolgenden Einsatzorten muss ein gemeinsamer Antrag mit allen notwendigen Unterschriften gestellt werden):
- Projektbeschreibung
- Zielstellung (Aussagen zur Wirkungswahrscheinlichkeit und zum eventuellen Integrationsziel) und konkrete Zielgruppe
- Stellenbeschreibung
- detaillierte Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten (Art und Umfang, Arbeitszeiten)
- Qualifikationsnachweis der geplanten Sozialpädagogen (für Kategorie C)
- Begründung des Anleitungsbedarfes und nachvollziehbare Darstellung der begleitenden Betreuung
- Ablaufplan der Maßnahme (inhaltliche und zeitliche Untersetzung)
- Kosten- und Finanzierungsplan entsprechend Formular (Folgende Kosten sind nicht förderfähig:
- Kauf bzw. Abschreibung von Ausstattungsgegenständen
- Miete und Mietnebenkosten für Räumlichkeiten, die nicht ausschließlich durch die Arbeitsgelegenheiten genutzt werden.)
- Liste der Arbeitsorte mit Trägeranschrift, Angaben zur Betriebsform, Ansprechpartner und Telefonnummer, geplante Arbeitszeit, wenn von der Stellenbeschreibung abweichend
- Stellungnahme der Fachämter (insbesondere mit der Begründung des öffentlichen Interesses und Aussagen dass die Personalratsbeteiligungsrechte entsprechend SächsPersVG berücksichtigt wurden). Bei Folgemaßnahmen mit der Bestätigung des Verlängerungszeitraumes
- Unbedenklichkeitserklärung der Kammern
- Angaben zur Zusätzlichkeit (ausgeschlossen sind Arbeiten, die keinen zeitlichen Auf-schub dulden, die aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung ausgeführt werden, die Verkehrssicherungspflichten umfassen, laufende Instandsetzungs- und Unterhal-tungstätigkeiten beinhalten oder originäre Aufgaben eines Vereins darstellen, Son-derregelung Naturkatastrophen und außergewöhnliche Ereignisse)
- Angaben zur Trägereignung (Referenzen zu Erfahrungen in der Maßnahmedurchführung)
- Formelle Unterlagen (Satzung, Gesellschaftsvertrag, Freistellungsbescheid des Finanzamtes, Eintragung ins Vereinsregister, Liste der Vertretungsberechtigten etc.)
- Erfolgsbeobachtung der vorherigen Maßnahme bei Folgeprojekten
Die Zuweisung von Berechtigten erfolgt durch die Arbeitsvermittler / Fallmanager. Diese entscheiden unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Einzelfall über die Zuweisung. Es dürfen nur vom Jobcenter Dresden zugewiesene Teilnehmer beschäftigt werden. Eine Zuweisung darf maximal 24 Monate innerhalb eines 5-Jahreszeitraumes erfolgen.

