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Eingliederungsbilanz

Nach § 54 des SGB II erstellt jede Agentur für Arbeit für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit eine Eingliederungsbilanz. § 11 des Dritten Buches gilt entsprechend.

Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch das SGB II ab 01.01.2005 erfolgt die Förderung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach dem SGB II und wird in der Eingliederungsbilanz des Jobcenters Dresden nachgewiesen.

Das Jobcenter Dresden erbringt unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit alle im Einzelfall für die Eingliederung in Arbeit erforderlichen Leistungen.


Eingliederungsbilanz 2010