Berufliche Weiterbildung
Der Bereich der beruflichen Weiterbildung, Umschulung und Anpassung von Qualifikationen an den Arbeitsmarkt ist oft Gegenstand von Nachfragen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Grundsätzlich stehen Bewerbern, welche im Jobcenter Dresden betreut werden ähnliche Möglichkeiten zur Verfügung wie Bewerbern in Betreuung der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.
Wichtig ist auch hier, dass entsprechende Bildungsangebote nur dann unterstützt werden können, wenn Sie sich vor Beginn der Teilnahme durch das Jobcenter Dresden haben beraten lassen und das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung bescheinigt hat (Bildungsgutschein).
Näheres über das Verfahren, die Vorraussetzungen und die übernahmefähigen Kosten und Leistungen im Zusammenhang mit Bildungsmaßnahmen nach § 16 SGB II i. V. m. § 77 ff. SGB III erfahren sie auf den folgenden Seiten.
- Merkblatt Berufliche Weiterbildung (*.pdf, 147 KB)
- Bildungszielplanung 2011 (*.pdf, 91 KB)

Worüber möchten Sie mehr erfahren?
- Voraussetzungen
- Die geeignete Bildungsmaßnahme
- Kosten der Weiterbildung
- Leistungen des Jobcenters bei Weiterbildung
- Pflichten des Teilnehmers
