Wohnungslosigkeit
Bei Wohnungslosigkeit sollte zuerst versucht werden, bei Verwandten oder Bekannten Unterkunft zu finden.
Wenn dies nicht möglich ist, bietet das Sozialamt Plätze in Übergangswohnheimen auf der Grundlage des Sächsischen Polizeigesetzes und des Sozialgesetzbuches (SGB) XII an.
Auf Wunsch können auch Kontakte zu freien Trägern (z. B. Frauenhäuser) hergestellt werden.
Kontakt
Sozialamt
Abt. Integration/Eingliederungs-
leistungen
SG Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Postfach 120020
01001 Dresden - Junghansstraße 2
01277 Dresden - Stadtplan
- Stadtplan
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Linien 4, 10, 61
bis Haltestelle Pohlandplatz - Öffnungszeiten
- Dienstag und Donnerstag
8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr - (03 51) 4 88 49 81
- (03 51) 4 88 48 93
- sozialamt@dresden.de
wohnhilfe@dresden.de
