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Wohnungslosigkeit

Bei Wohnungslosigkeit sollte zuerst versucht werden, bei Verwandten oder Bekannten Unterkunft zu finden.

Wenn dies nicht möglich ist, bietet das Sozialamt Plätze in Übergangswohnheimen auf der Grundlage des Sächsischen Polizeigesetzes und des Sozialgesetzbuches (SGB) XII an.

Auf Wunsch können auch Kontakte zu freien Trägern (z. B. Frauenhäuser) hergestellt werden.

Kontakt

Sozialamt
Abt. Integration/Eingliederungs-
leistungen
SG Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

 
Postfach 120020
01001 Dresden
 
Junghansstraße 2
01277 Dresden
Stadtplan 
Stadtplan
Öffentlicher Personennahverkehr 
Linien 4, 10, 61
bis Haltestelle Pohlandplatz
Öffnungszeiten 
Dienstag und Donnerstag
8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
 
(03 51) 4 88 49 81
 
(03 51) 4 88 48 93

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