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Wohnhilfen

Wohngeld und Zusatzförderung

Wer für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muss, die ihm nicht zugemutet werden können, hat ein Recht auf Wohngeld. Beim Wohngeld wird zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss unterschieden.

Wohnberechtigungsschein

Wohnungen, die nicht dem freien Markt unterliegen, dürfen nur vermietet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine dieser Voraussetzungen ist der einkommensabhängige Wohnberechtigungsschein (WBS).

Leistungen für Unterkunft und Heizung

Für die Landeshauptstadt Dresden gibt es Obergrenzen für die Angemessenheit von Kosten für die Unterkunft und Heizung für Bedürftige.

Wohnungsvermittlung

Die Landeshauptstadt Dresden vermittelt sanierte Altbauwohnungen, die nicht dem freien Wohnungsmarkt unterliegen, in den städtischen Sanierungsgebieten Äußere Neustadt, Hechtviertel, Pieschen, Löbtau, Plauen und Loschwitz.

Wohnungslosigkeit

Bei Wohnungslosigkeit sollte zuerst versucht werden, bei Verwandten oder Bekannten Unterkunft zu finden. Wenn dies nicht möglich ist, bietet das Sozialamt Plätze in Übergangswohnheimen an.

Alten- und behindertengerechtes Wohnen

Das Sozialamt gibt Auskunft über Standorte von alten- und behindertengerechten Wohnungen in der Stadt Dresden.




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