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Wohngeld und Zusatzförderung

Wohngeld

Wer für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muss, die ihm nicht zugemutet werden können, hat ein Recht auf Wohngeld. Beim Wohngeld wird zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss unterschieden.

Mietzuschuss erhalten Mieter von Wohnraum. Lastenzuschuss erhalten Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes.

Zusatzförderung

Die einkommensorientierte Förderung wird nicht mehr weiter geführt. Die genehmigten Förderungen haben eine Laufzeit von 12 Jahren, so dass bei Nachzug in eine solche geförderte Wohnung ein einkommensabhängiger Zuschuss zur Miete gewährt wird, wenn es dem Mieter aufgrund seines Einkommens nicht zuzumuten ist, die Miete nach der Sanierung zu tragen (Zusatzförderung des Mieters). Voraussetzung dazu war, dass der Vermieter ein Darlehen (MB 10) der Sächsischen Aufbaubank erhalten hatte.
Zur Zusatzförderung entscheidet die Abteilung Wohngeld.

Auf den folgenden Seiten finden Sie neben ausführlichen Informationen zum Thema Wohngeld und Zusatzförderung auch Anträge, Erläuterungen, Tabellen und weitere notwendige Formulare zum Download im .pdf-Format.

Beachten Sie bitte, dass ein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente gegenwärtig noch nicht möglich ist.

Allgemeine Informationen zum Thema bietet auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung.

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Soziales
Sozialamt
Abteilung Wohngeld

 
Postfach 120020
01001 Dresden
 
Junghansstraße 2
01277 Dresden
Stadtplan 
Stadtplan
Öffentlicher Personennahverkehr 
Linien 4, 10, 61
bis Haltestelle Pohlandplatz
Öffnungszeiten 
Dienstag und Donnerstag
8 bis 12 Uhr und
14 bis 18 Uhr
 
(03 51) 4 88 12 11
 
(03 51) 4 88 12 14
Barriereführer-ID 
Zugang für Körperbehinderte

Wichtiger Hinweis zum Wohngeld:
Die Antragsannahme und die Annahme bzw. Nachreichung von Unterlagen ist auch in allen Bürgerbüros, Ortsämtern und Verwaltungsstellen der Ortschaften möglich. Hier wird auch zu wohngeldrechtlichen Fragen beraten.

Die Zusatzförderung wird nur in der Abteilung Wohngeld (siehe oben) bearbeitet.





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